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21. August 2005: Hund totgespritzt

 

Thondorf/Gerbstedt

Dies ist die empörendste Tiergeschichte des Sommers, ein unglaublicher Skandal: Im Mansfelder

Land retteten zwei junge Männer eine leicht verletzte Mischlingshündin. Doch statt sie zu behandeln,

spritzte der Tierarzt sie einfach tot. Nico Jähne (22) und Sven Hampe (20) kamen nachts von einer

Party, als sie das gepflegte Tier bei Thondorf am Straßenrand kauern sahen. Heidi (7) trug sogar ein

Halsband. " Die Hündin hatte offenbar Schwierigkeiten mit der rechten Vorderpfote ", erzählte Nico.

"Deshalb nahmen wir sie erst mit nach Hause. Dann riefen wir die Polizei". Was dann passierte, ist

völlig unverständlich. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes ließ die Hündin zum Hettstedter Tierarzt

Andre F. bringen. Der fragte, ob er den Bänderriss operieren solle, wer dafür zahlt - oder ob der

Hund eingeschläfert werden solle. Das Ordnungsamt gab sofort die Zustimmung zur Giftspritze. Die

Hündin starb nur acht Stunden nach ihrer Rettung. Heidis Halter, Heike und Peter Feldbusch (beide

43), erfuhren von der Aktion erst, als sie beim Ordnungsamt nach ihrem entlaufenen Hund fragten.

Petra Feldbusch fassungslos: "Der Hund hatte extra einen Chip mit allen Informationen in der Schulter

implantiert. Es wäre problemlos möglich gewesen, uns zu informieren". Gestern haben die Feldbuschs

gemeinsam mit den Findern Strafanzeige gegen Tierarzt und Ordnungsamt erstattet.

 

Quelle: Bild vom 18.08.2005

 

Kommentar: Das ist wieder einmal ein Beweis, dass der Dienst nach Vorschrift Leben kostet, einfach

nicht mehr hinnehmbar. Tierärzte sind verpflichtet, verletzten Tieren zu helfen, und auch selbst

Verantwortung zu tragen.

 

Schreiben bezüglich des Einschläferns des Hundes in Thondorf/Gerbstedt

 

 

Staatsanwaltschaft Halle

Merseburger Str. 63

06 112 Halle

 

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Tötung eines Hundes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ein ungeheuerlicher Vorfall ist in den Printmedien BILD und MZ veröffentlicht worden und hat die tierliebe

Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und sicher auch darüber aufgeschreckt. Es geht um die anscheinend

widerrechtliche Tötung des Labradors des Ehepaares Feldbusch. Man muss sich das einmal auf der Zunge

zergehen lassen: Es gibt Menschen die sich vorbildlich um ihren Hund kümmern, ihn mit Chip und Halsband

versehen. Da gibt es junge Bürger, die sich aufgrund ihrer hohen Sensibilität um das gefundene Tier kümmern

und sogar zu materiellen Opfern bereit sind. Dann aber  mussten sie erleben, dass Behörden versagen. Sie

wiesen den Polizeibeamten auf das Halsband des Hundes hin. Trotz alledem wurde diese Tatsache im Protokoll

nicht vermerkt. Später stellte es sich heraus, dass der Hund sogar einen Chip implantiert hatte. Der Tierarzt

konsultierte sich mit dem Ordnungsamt Gerbstedt und tötete daraufhin das Tier. Die Art und Weise der

Behandlung dieses empörenden Vorfalles ist nicht allein ein Gesetzesverstoß. Darüber hinaus geht es hierbei

um die Verletzung des Grundgesetzes unseres Staates, denn der Schutz der Tiere ist inzwischen

Verfassungsgut.

 

Wir bitten darum, dieses Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln und uns über das Ergebnis

zu informieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Peter Barczik

Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

 

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Landrat Mansfelder Land

06282 Lutherstadt Eisleben

Herr Landrat Sommer

 

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Tötung eines Hundes

 

Sehr geehrter Herr Landrat Sommer,

 

ein ungeheuerlicher Vorfall ist in den Printmedien BILD und MZ veröffentlicht worden und hat die tierliebe

Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und sicher auch darüber aufgeschreckt. Es geht um die anscheinend

widerrechtliche Tötung des Labradors des Ehepaares Feldbusch. Man muss sich das einmal auf der

Zunge zergehen lassen: Es gibt Menschen die sich vorbildlich um ihren Hund kümmern, ihn mit Chip und

Halsband versehen. Da gibt es junge Bürger, die sich aufgrund ihrer hohen Sensibilität um das gefundene

Tier kümmern und sogar zu materiellen Opfern bereit sind. Voller Vertrauen überließen sie das Tier den

Behörden. Ein Todesurteil für das bedauernswerte Lebewesen. Es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen

zum Umgang mit entlaufenen Tieren. Diese beinhalten u. a. auch die Verpflichtung zu ihrer Versorgung und

Unterbringung. Statt dessen wurde der Hund durch den Tierarzt A. Freitag in Einvernehmen mit dem

Ordnungsamt Gerbstedt getötet, und das innerhalb einer Zeit von nur neun Stunden. Das ist um so

schlimmer, weil es sich herausstellte, dass dieser Hund Halter hatte, und zwar per Chip und Halsband. Wir

erwarten und bitten darum, über Konsequenzen und Schlussfolgerungen informiert zu werden. Wir sind der

Meinung, dass es sich bei der Tötung des Hundes nicht allein um einen Gesetzesverstoß handelt, denn

darüber hinaus ist der Tierschutz inzwischen Verfassungsgut.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Peter Barczik

Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

 

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Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Freiimfelder Str.4

06112 Halle

 

Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Tötung eines Hundes

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ein ungeheuerlicher Vorfall ist in den Printmedien BILD und MZ veröffentlicht worden und hat die tierliebe

Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und sicher auch darüber aufgeschreckt. Es geht um die anscheinend

widerrechtliche Tötung des Labradors des Ehepaares Feldbusch. Man muss sich das einmal auf der Zunge

zergehen lassen: Es gibt Menschen die sich vorbildlich um ihren Hund kümmern, ihn mit Chip und Halsband

versehen. Da gibt es junge Bürger, die sich aufgrund ihrer hohen Sensibilität um das gefundene Tier kümmern

und sogar zu materiellen Opfern bereit sind. Voller Vertrauen gingen sie zur Polizei. Wie jämmerlich steht der

Tierarzt da, der total versagt hat und gemäß der Antwort des Ordnungsamtes den Hund ohne vernünftigen

Grund tötet. Welche seelische Schmerzen fügt er dem Ehepaar Feldbusch zu? Wie erschüttert sind die Finder,

denen größte Hochachtung gebührt? Der Tierarzt Andre Freitag hat dem Ruf der Tierärzte im hohem Maße

geschadet. Wir sind sicher, dass die Tierärztekammer diesen empörenden Fall gründlich auswertet und bitten

darum, die Konsequenzen und Schlussfolgerungen zu erfahren. Wir sind der Meinung, dass es sich hierbei

hinaus nicht allein um einen Gesetzesverstoß handelt, denn darüber hinaus ist der Tierschutz inzwischen ein

Verfassungsgut.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Peter Barczik

Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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