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21. August 2005: Hund totgespritzt
Thondorf/Gerbstedt Dies ist die empörendste Tiergeschichte des Sommers, ein unglaublicher Skandal: Im Mansfelder Land retteten zwei junge Männer eine leicht verletzte Mischlingshündin. Doch statt sie zu behandeln, spritzte der Tierarzt sie einfach tot. Nico Jähne (22) und Sven Hampe (20) kamen nachts von einer Party, als sie das gepflegte Tier bei Thondorf am Straßenrand kauern sahen. Heidi (7) trug sogar ein Halsband. " Die Hündin hatte offenbar Schwierigkeiten mit der rechten Vorderpfote ", erzählte Nico. "Deshalb nahmen wir sie erst mit nach Hause. Dann riefen wir die Polizei". Was dann passierte, ist völlig unverständlich. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes ließ die Hündin zum Hettstedter Tierarzt Andre F. bringen. Der fragte, ob er den Bänderriss operieren solle, wer dafür zahlt - oder ob der Hund eingeschläfert werden solle. Das Ordnungsamt gab sofort die Zustimmung zur Giftspritze. Die Hündin starb nur acht Stunden nach ihrer Rettung. Heidis Halter, Heike und Peter Feldbusch (beide 43), erfuhren von der Aktion erst, als sie beim Ordnungsamt nach ihrem entlaufenen Hund fragten. Petra Feldbusch fassungslos: "Der Hund hatte extra einen Chip mit allen Informationen in der Schulter implantiert. Es wäre problemlos möglich gewesen, uns zu informieren". Gestern haben die Feldbuschs gemeinsam mit den Findern Strafanzeige gegen Tierarzt und Ordnungsamt erstattet.
Quelle: Bild vom 18.08.2005
Kommentar: Das ist wieder einmal ein Beweis, dass der Dienst nach Vorschrift Leben kostet, einfach nicht mehr hinnehmbar. Tierärzte sind verpflichtet, verletzten Tieren zu helfen, und auch selbst Verantwortung zu tragen.
Schreiben bezüglich des Einschläferns des Hundes in Thondorf/Gerbstedt
Staatsanwaltschaft Halle Merseburger Str. 63 06 112 Halle
Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Tötung eines Hundes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein ungeheuerlicher Vorfall ist in den Printmedien BILD und MZ veröffentlicht worden und hat die tierliebe Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und sicher auch darüber aufgeschreckt. Es geht um die anscheinend widerrechtliche Tötung des Labradors des Ehepaares Feldbusch. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt Menschen die sich vorbildlich um ihren Hund kümmern, ihn mit Chip und Halsband versehen. Da gibt es junge Bürger, die sich aufgrund ihrer hohen Sensibilität um das gefundene Tier kümmern und sogar zu materiellen Opfern bereit sind. Dann aber mussten sie erleben, dass Behörden versagen. Sie wiesen den Polizeibeamten auf das Halsband des Hundes hin. Trotz alledem wurde diese Tatsache im Protokoll nicht vermerkt. Später stellte es sich heraus, dass der Hund sogar einen Chip implantiert hatte. Der Tierarzt konsultierte sich mit dem Ordnungsamt Gerbstedt und tötete daraufhin das Tier. Die Art und Weise der Behandlung dieses empörenden Vorfalles ist nicht allein ein Gesetzesverstoß. Darüber hinaus geht es hierbei um die Verletzung des Grundgesetzes unseres Staates, denn der Schutz der Tiere ist inzwischen Verfassungsgut.
Wir bitten darum, dieses Schreiben als Dienstaufsichtsbeschwerde zu behandeln und uns über das Ergebnis zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Barczik Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz
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Landrat Mansfelder Land 06282 Lutherstadt Eisleben Herr Landrat Sommer
Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Tötung eines Hundes
Sehr geehrter Herr Landrat Sommer,
ein ungeheuerlicher Vorfall ist in den Printmedien BILD und MZ veröffentlicht worden und hat die tierliebe Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und sicher auch darüber aufgeschreckt. Es geht um die anscheinend widerrechtliche Tötung des Labradors des Ehepaares Feldbusch. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt Menschen die sich vorbildlich um ihren Hund kümmern, ihn mit Chip und Halsband versehen. Da gibt es junge Bürger, die sich aufgrund ihrer hohen Sensibilität um das gefundene Tier kümmern und sogar zu materiellen Opfern bereit sind. Voller Vertrauen überließen sie das Tier den Behörden. Ein Todesurteil für das bedauernswerte Lebewesen. Es gibt eindeutige gesetzliche Regelungen zum Umgang mit entlaufenen Tieren. Diese beinhalten u. a. auch die Verpflichtung zu ihrer Versorgung und Unterbringung. Statt dessen wurde der Hund durch den Tierarzt A. Freitag in Einvernehmen mit dem Ordnungsamt Gerbstedt getötet, und das innerhalb einer Zeit von nur neun Stunden. Das ist um so schlimmer, weil es sich herausstellte, dass dieser Hund Halter hatte, und zwar per Chip und Halsband. Wir erwarten und bitten darum, über Konsequenzen und Schlussfolgerungen informiert zu werden. Wir sind der Meinung, dass es sich bei der Tötung des Hundes nicht allein um einen Gesetzesverstoß handelt, denn darüber hinaus ist der Tierschutz inzwischen Verfassungsgut.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Barczik Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz
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Tierärztekammer Sachsen-Anhalt Freiimfelder Str.4 06112 Halle
Betr.: Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Tötung eines Hundes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein ungeheuerlicher Vorfall ist in den Printmedien BILD und MZ veröffentlicht worden und hat die tierliebe Bevölkerung in Sachsen-Anhalt und sicher auch darüber aufgeschreckt. Es geht um die anscheinend widerrechtliche Tötung des Labradors des Ehepaares Feldbusch. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Es gibt Menschen die sich vorbildlich um ihren Hund kümmern, ihn mit Chip und Halsband versehen. Da gibt es junge Bürger, die sich aufgrund ihrer hohen Sensibilität um das gefundene Tier kümmern und sogar zu materiellen Opfern bereit sind. Voller Vertrauen gingen sie zur Polizei. Wie jämmerlich steht der Tierarzt da, der total versagt hat und gemäß der Antwort des Ordnungsamtes den Hund ohne vernünftigen Grund tötet. Welche seelische Schmerzen fügt er dem Ehepaar Feldbusch zu? Wie erschüttert sind die Finder, denen größte Hochachtung gebührt? Der Tierarzt Andre Freitag hat dem Ruf der Tierärzte im hohem Maße geschadet. Wir sind sicher, dass die Tierärztekammer diesen empörenden Fall gründlich auswertet und bitten darum, die Konsequenzen und Schlussfolgerungen zu erfahren. Wir sind der Meinung, dass es sich hierbei hinaus nicht allein um einen Gesetzesverstoß handelt, denn darüber hinaus ist der Tierschutz inzwischen ein Verfassungsgut.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Barczik Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz
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