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Trotz Tierschutz in der Verfassung - Fachleute des Landes sehen kaum einen Fortschritt

(Mitteldeutsche Zeitung online vom 19.05.2007 und

 

Tierschutz seit fünf Jahren im Grundgesetz verankert - Experten vermissen Fortschritt

(Volksstimme vom 21.05.2007)

 

 

Magdeburg/dpa. Fünf Jahre nach Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz sehen Tierschützer

in Sachsen-Anhalt immer noch viel Handlungsbedarf. Die Situation von Tieren habe sich kaum verbessert.

Bei Tierversuchen oder der Massentierhaltung, aber auch beim Umgang von Privatpersonen mit ihren

Haustieren wird in den Augen der Tierschützer nach wie vor in vielen Fällen nicht ausreichend auf das

Wohl der Tiere geachtet, wie eine dpa-Umfrage ergab. "Es war gut und wichtig, den Tierschutz ins

Grundgesetz aufzunehmen", sagt der Vorsitzende des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes,

Matthias Pohlmann. "Aber von Veränderungen zu Gunsten der Tiere haben wir fast nichts gespürt."

 

Die Festlegung des Tierschutzes als Staatsziel am 17. Mai 2002 habe sicher geholfen, bei der Bevölkerung

das Bewusstsein für das Thema zu schärfen, sagt Pohlmann. Junge Menschen interessierten sich schon

viel mehr für den Tierschutz als frühere Generationen. In vielen Fällen sei die Politik aber inaktiv geblieben.

Gerade bei Tierversuchen habe Deutschland seine Hausaufgaben nicht gemacht. "Tierversuche sind in

vielen Fällen reine Tierquälerei, und das müsste verhindert werden», sagt Pohlmann. «Was das angeht,

gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa."

 

Vor der Verankerung im Grundgesetz wurde der Schutz von Tieren nur im Tierschutzgesetz geregelt und

war damit den in der Verfassung festgehaltenen Grundrechten, wie etwa der Freiheit der Wissenschaft,

des Berufes oder der Religion, untergeordnet. "Leider sehen viele Gerichte den Schutz der Tiere

immer noch nicht als gleichwertig an», beklagt der Landesvorsitzende der Tierschutzpartei,

Peter Barczik. "In vielen Urteilen kommt das Interesse der Tiere daher zu kurz."

 

Auch in der Massentierhaltung gebe es seit der Grundgesetzänderung keine nennenswerten Besserungen,

sagt Michael Wunschik vom Naturschutzbund (NABU) Sachsen-Anhalt. "Wenn man sich zum Beispiel

Schweinemastanlagen anschaut, fragt man sich wirklich oft, ob das nicht Tierquälerei ist. Da werden

oft nicht einmal die Grundbedürfnisse der Tiere respektiert, etwa das Bedürfnis nach ein wenig

Bewegungsfreiheit." Bund und Länder müssten die Vorgabe aus dem Grundgesetz deshalb konkret

untermauern und mit Gesetzen oder finanziellen Anreizen eine artgerechte Haltung der Tiere garantieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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