Unter der Überschrift "Strafanzeige nach Streifzug - Verfahren gegen Jäger eingestellt" meldete heute die Haldensleber Volksstimme:
"Er ist ein erfahrener Jäger und seit 34 Jahren im Besitz eines Jagdscheins. Das Jagdgesetz kennt er wie seine Westentasche und weiß, auf welche Tiere er zu welcher Jahreszeit schießen darf. Und natürlich auch, dass nicht angeleinte Hunde, die mit Herrchen oder Frauchen Gassi gehen, nicht zum Abschuss freigegeben sind. Doch am Abend des 13. Juli 2008 versetzte der 58-jährige Jagdpächter eine junge Hundehalterin in Angst und Schrecken. Sie rief die Polizei und zeigte an, dass der Mann den Gewehrlauf auf ihr Tier gerichtet habe. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf. Nach seinen Einlassungen kam beim Streifzug durch sein Revier auf einer Wiese in Groß Santersleben der große Mischlingsrüde knurrend und bellend auf ihn zugesprungen. Weil er sich bedroht fühlte, habe er das Jagdgewehr von der Schulter genommen und nach unten gehalten. "Die Waffe war zu keiner Zeit im Anschlag und auch nicht geladen", beteuerte er. Die Hundehalterin hätte er lediglich an den Leinenzwang erinnert, und der Abstand zum Tier habe 25 Meter betragen.
Ganz anders schilderte die Zeugin die Begegnung. Nach ihren Aussagen hatte sie sich auf der Wiese mit einem Freund getroffen, dessen Rottweiler angeleint im Gras lag. Plötzlich sprang ihr Hund nach einem Geräusch auf, rannte mit der Leine am Halsband zu einer Hecke und stand völlig verängstigt etwa drei Meter vor dem Jäger mit der Waffe im Anschlag. Schnell habe sie den Vierbeiner zwischen ihren Beinen festgehalten und den Mann mehrmals wütend angeschrien: "Die Flinte runter!" Doch der Jäger habe erst reagiert, als der Freund dazu kam. Er bestätigte: "Der Angeklagte hielt mit beiden Händen das Gewehr und zielte auf den Hund". Und außerdem sei es üblich, dass Hunde auf dieser Dorfwiese frei herumlaufen. Das Verfahren endete mit Einstellung. Nach Überzeugung der Strafrichterin ist der nicht vorbelastete 58-Jährige ein verantwortungsbewusster Jägersmann, und beide Seiten hätten an jenem Abend emotional überreagiert. "Wenn Sie durchs Revier gehen, die Waffe immer schultern und immer ruhig Blut", bekam er mit auf den Weg. Das sichergestellte Jagdgewehr erhält er auf Antrag von der Staatsanwaltschaft zurück."
Quelle: Haldensleber Volksstimme vom 15.05.2009
Anm: Sehr fraglich ist, ob die allzu große Nachsicht der Richterin mit dem Jäger Eindruck auf dessen Kumpane machen wird. Leider handelt es sich ja nicht um einen Einzelfall. Ein Jäger, der seine nicht geladene Waffe einfach so im Wald spazieren trägt: Wie naiv muss man eigentlich sein, um so eine Mär zu glauben? Ein richtungsweisendes Urteil wäre wünschenswert gewesen, um den Tierhaltern in unserem Bundesland ein wenig die Angst vor einer ähnlichen Begegnung zu nehmen, denn leider werden uns Vorfälle wie diese aus dem ganzen Bundesland gemeldet. Stattdessen wird hier dem Jäger anscheinend mit einem Augenzwinkern wohl noch auf die Schulter geklopft.
Und übrigens: Auch wer mit nicht geladener Waffe eine Bank überfällt, begeht trotzdem einen Banküberfall.



