Nachdem im Mai vorigen Jahres drei Tigerbabys eingeschläfert worden waren,
hatte es
mehrere Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegeben. So
ein
Verstoß liege jedoch nicht vor, so Silvia Niemann, Pressesprecherin der
Staatsanwaltschaft,
gestern im Volksstimme-Gespräch. Vielmehr habe der Zoo die Aufgabe des
Artenschutzes und
der biologischen Vielfalt, für diese sei der "Ausschluss von der Nachzucht
ungeeigneter
Tiere" gerechtfertigt. Grundlage sei das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen.
Eine Klage sei nur bei einem "vernünftigen Grund" gerechtfertigt. Dieser
läge damit nicht vor. Zudem
haben die Verantwortlichen des Magdeburger Zoos "mehrere Wege geprüft, bevor
die Tiere
getötet worden sind – es hat sich kein anderer Weg gefunden", so Niemann.
Andere
Tierparks des Weltzooverbands seien ebenfalls an das Artenschutzabkommen
gebunden.



