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23.01.2009: Verfahren wegen Tötung von Tigerbabys eingestellt

Staatsanwaltschaft: "Der Zoo hat im Sinne des Artenschutzes gehandelt"
 

Nachdem im Mai vorigen Jahres drei Tigerbabys eingeschläfert worden waren, hatte es mehrere Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegeben. So ein Verstoß liege jedoch nicht vor, so Silvia Niemann, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, gestern im Volksstimme-Gespräch. Vielmehr habe der Zoo die Aufgabe des Artenschutzes und der biologischen Vielfalt, für diese sei der "Ausschluss von der Nachzucht ungeeigneter Tiere" gerechtfertigt. Grundlage sei das Washingtoner Artenschutzübereinkommen.

Eine Klage sei nur bei einem "vernünftigen Grund" gerechtfertigt. Dieser läge damit nicht vor. Zudem haben die Verantwortlichen des Magdeburger Zoos "mehrere Wege geprüft, bevor die Tiere getötet worden sind – es hat sich kein anderer Weg gefunden", so Niemann. Andere Tierparks des Weltzooverbands seien ebenfalls an das Artenschutzabkommen gebunden.
 

Nach Ansicht des Weltzooverbandes (Bern) hatte der Magdeburger Zoo verantwortungsvoll gehandelt. "Die Tiere einzuschläfern, war eine humane Entscheidung und das kleinere Übel", sagte dessen Direktor Peter Dollinger und stand von Beginn den Magdeburger Zoomitarbeitern um Kai Perret bei.

Die drei Tigerbabys waren eingeschläfert worden, weil bei einer DNA-Analyse festgestellt wurde, dass ihr Erzeuger Taskan kein "reinerbischer Sibirischer Tiger" ist.

Aus tierärztlicher Sicht sei eine Schwangerschaftsunterbrechung nicht in Betracht gekommen, um die Tigerin nicht zu gefährden.

Eine Reaktion von Zoodirektor Kai Perret auf die Verfahrenseinstellung gab es gestern trotz Anfrage nicht. Er ließ durch seine Mitarbeiterin Katrin Demco mitteilen, dass er erst nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung eine Pressemitteilung herausgeben würde. Damit sei frühestens am Freitag zu rechnen.
 

Quelle: Volksstimme, Ausgabe Magdeburg, vom 23.01.2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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