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Schreie, Schirme und Stöcke: Harte
Bewährungsprobe für Hündin Gina
Nach dem neuen Gefahrhundegesetz des Landes müssen Hunde bestimmter Rassen und solche, die durch Beißvorfälle auffällig geworden sind, bis Ende August einen Wesenstest absolvieren und damit vor einem Sachverständigen nachweisen, dass sie Alltagssituationen konfliktlos bewältigen. Am Sonnabend gab es solche Tests erstmals auf dem Platz des Hundesportvereins Dog Place 2006
Magdeburg e. V. An der Lake. Das allein macht schon deutlich, dass es für Gina, die American-Pitbull-Terrier-Dame, wohl kein Spaziergang werden wird. Die Hündin, die wegen ihrer Rasse als mögliches gefährliches Tier eingestuft wurde, muss in einer Prüfung beweisen, dass sie kein gestörtes Verhältnis zu ihrer Umwelt hat.
Tierarzt Helge Schulze hat eine lange Checkliste auf seinem Klemmbrett. Es sind 37 Aufgaben, die er mit dem Hund abarbeiten wird. Ein Team von Helfern, u. a. Tierausbilder und Vereinsvorstand Ralf Grese sowie weitere Dog-Place-Mitglieder, leisten als "Komparsen" Unterstützung. Ginas Frauchen Mandy Lautenbach ist fast immer an der Seite ihrer Hündin. Doch helfen darf sie ihr nicht. Nur beim letzten von drei Aufgabenfeldern, bei dem es um den Gehorsam geht, erhält die Hündin von ihr Kommandos wie
Fuß, Sitz und Platz. Gina pariert aufs Wort. Statisten ihre Rollen spielen, achtet Tierarzt Helge Schulze auf jede nur kleinste Reaktion von Gina und macht sich Notizen. Ein Jogger kommt vorbei, Gina bleibt ganz ruhig. Eine Person stolpert in einem Meter Entfernung. Gina bleibt artig an der Seite ihres Frauchens. Auch als ein Fremder die Hündin anspricht, eine weitere Person weint und die nächste sie anschreit, reagiert die braune Hündin gelassen. Beim Aufspannen eines Schirmes ist sie erschrocken, geht eher in Deckung, wird aber nicht aggressiv. Auch als eine junge Frau mit Kinderwagen (ein Rekorder im Wagen simuliert Babyschreie) vorbeifährt, reagiert die Hündin normal, dreht den Kopf neugierig in Richtung Wagen, läuft aber unaufgeregt weiter. Beim klingelnden Fahrradfahrer zeigt Gina zwar Interesse, bleibt jedoch ebenfalls ganz friedlich. Nur in einer Situation fängt die Hündin zu knurren an: Ein Mann stürmt laut schimpfend und Stock schwingend auf sie zu. Gina knurrt zwar, geht aber nicht in Angriffsposition. "Das ist eine normale Abwehrreaktion.
Wichtig ist, dass sie nicht nach vorn geht", kommentiert Ausbilder Ralf Grese.
gegenüber beweisen. "Dass fremde Hunde sich untereinander beharken, ist eigentlich ein normales Verhalten. Sie wollen die Rangordnung festlegen", sagt Sachverständiger Helge Schulze. Das allein wäre denn auch nicht automatisch ein Grund, das Tier durchfallen zu lassen. Aber selbst mit ihren Artgenossen hat die 10-jährige Gina kein Problem. Beim Aufeinandertreffen mit einer fremden Hündin und einem Rüden zeigt sich Gina ziemlich ungerührt. Ein besonders braver Hund, wie es scheint, der so gar nicht das Klischee vom gefährlichen Angreifer erfüllt.
Besitzerin Mandy Lautenbach scheint nach einer Dreiviertelstunde Testmarathon zufrieden. "Gina ist noch nie auffällig geworden. Sie war in der Welpenschule, wir haben die Begleithundeprüfung abgelegt", zählt die junge Frau auf. Zum Wesenstest hat sie ihre Gina jetzt auch gleich angemeldet, so wie es das neue Gesetz in Sachsen-Anhalt vorschreibt: das "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren". Es gilt seit 1. März und will sicherstellen, dass Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft wurden (gilt auch für Mischlinge), sowie durch Beißvorfälle auffällig gewordene Hunde (egal welcher Rasse) nicht mehr ungeprüft gehalten werden dürfen. Diese Tiere müssen zum Wesenstest. Das Innenministerium hat dazu eine Liste von Sachverständigen erstellt, die diese
Wesenstests im Auftrag des Tierbesitzers durchführen können. Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und deren Kreuzungen. Sie unterliegen praktisch einem "Generalverdacht". Bis zum 31. August 2009 haben die Tierbesitzer Zeit, die Bescheinigungen über einen erfolgreich absolvierten Wesenstest beim Ordnungsamt vorzulegen. "Liegt dies vor, kann der Hund ganz normal weiter gehalten werden", sagt Holger Harnisch, Fachdienstleiter im Ordnungsamt.
Was aber, wenn der Hund "durchfällt"? Der Sachverständige ihm keine "Sozialverträglichkeit" bescheinigt? Die Antwort ist deutlich: "Dann darf der Hund nicht mehr privat gehalten werden, sondern kommt ins Tierheim", sagt Holger Harnisch. Sicher müsse sich das Tierheim "auf einige zusätzliche Neuzugänge einrichten", vermutet der Fachdienstleiter. Ausbilder Ralf Grese und Tierarzt Helge Schulze rechnen allerdings mit nicht wenig Zuwachs im
Tierheim. bei der Hauptwache 4) nachgekommen. Ab Juni werden Aufforderungsschreiben an bis dahin Säumige verschickt. "Wer sich nicht kümmert, muss mit Zwangsmaßnahmen rechnen", stellt Harnisch klar. Vor dem Wesenstest für seinen Hund wird sich kaum ein Besitzer drücken können, so das Tier gemeldet ist. Das Stadtsteueramt hilft bei der Informationsbeschaffung. Ordnungsstrafe oder schlimmstenfalls Wegnahme des Tieres drohen ignoranten Hundebesitzer. Automatisch Post von der Ordnungsbehörde
bekommen zugleich Hundehalter, deren Vierbeiner auffällig geworden sind,
sprich zugebissen haben. stellt Harnisch klar. Werden damit nicht Willkür Tür und Tor geöffnet? "Aussagen von Zeugen oder ärztliche Atteste z. B. sind da schon Bedingung", stellt er klar. Nachgewiesen bissige, aggressive Hunde müssen allerdings nicht nur den Wesenstest bestehen, auch der Hundehalter muss einen "Hundeführerschein" ablegen. Damit seine persönliche Eignung zur Hundehaltung und Zuverlässigkeit nachweisen. Erst, wenn beide Voraussetzungen vorliegen, kann das Amt unter Auflagen die
Haltererlaubnis erteilen. viel "Kampfhund" in einem Mischling stecken muss, damit auch er zum Wesenstest muss. Einiger
Zündstoff deutet sich an. bestanden hat, wird Sachverständiger Helge Schulze erst nach Auswertung auch des Videomitschnitts
sagen. der neuen Landesverordnung zeigt der Gesetzgeber den Willen, Unschuldige vor bösen Übergriffen von Hunden zu schützen. Das ist gut so. Entscheidend für den Erfolg wird nun aber die Durchsetzung. Jetzt melden sich sowieso und freiwillig die, die ihren Hund längst angemeldet und eher keine Sorge haben, dass ihr Tier beim Test durchfällt. Die auch brav die Steuer zahlen. Die wirklich schwierigen Fälle von Hund und Halter sind aber oft die, die gar nicht registriert und daher nicht so einfach zu ermitteln sind. Diese Halter werden ihr Tier nicht zum Wesenstest anmelden, wenn sie schon auf Pflichten wie
Anmeldung und Steuerzahlung pfeifen. Rassen satte Steuern zahlen. Hier werden sich die Ordnungshüter etwas einfallen lassen müssen, um auch die in die Pflicht zu nehmen, die sich gern drücken. Sonst hat das neue Gesetz nur die Hälfte gekonnt.
Quelle: Volksstimme vom 28.04.2009, Bericht von Jana Wiehe
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