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Schreie, Schirme und Stöcke: Harte Bewährungsprobe für Hündin Gina
 

 

Nach dem neuen Gefahrhundegesetz des Landes müssen Hunde bestimmter Rassen und solche, die

durch Beißvorfälle auffällig geworden sind, bis Ende August einen Wesenstest absolvieren und damit

vor einem Sachverständigen nachweisen, dass sie Alltagssituationen konfliktlos bewältigen. Am

Sonnabend gab es solche Tests erstmals auf dem Platz des Hundesportvereins Dog Place 2006

Magdeburg e. V.

Berliner Chaussee. Neun Menschen und ein Hund: Ein ungleiches Verhältnis herrscht auf dem Hundplatz

An der Lake. Das allein macht schon deutlich, dass es für Gina, die American-Pitbull-Terrier-Dame, wohl

kein Spaziergang werden wird. Die Hündin, die wegen ihrer Rasse als mögliches gefährliches Tier

eingestuft wurde, muss in einer Prüfung beweisen, dass sie kein gestörtes Verhältnis zu ihrer Umwelt

hat.

 

Tierarzt Helge Schulze hat eine lange Checkliste auf seinem Klemmbrett. Es sind 37 Aufgaben, die er

mit dem Hund abarbeiten wird. Ein Team von Helfern, u. a. Tierausbilder und Vereinsvorstand Ralf Grese

sowie weitere Dog-Place-Mitglieder, leisten als "Komparsen" Unterstützung. Ginas Frauchen Mandy

Lautenbach ist fast immer an der Seite ihrer Hündin. Doch helfen darf sie ihr nicht. Nur beim letzten

von drei Aufgabenfeldern, bei dem es um den Gehorsam geht, erhält die Hündin von ihr Kommandos

wie Fuß, Sitz und Platz. Gina pariert aufs Wort.

Auch beim ersten Teil des Tests brauchen weder Prüfer noch Helfer Angst zu haben. Während die

Statisten ihre Rollen spielen, achtet Tierarzt Helge Schulze auf jede nur kleinste Reaktion von Gina und

macht sich Notizen. Ein Jogger kommt vorbei, Gina bleibt ganz ruhig. Eine Person stolpert in einem

Meter Entfernung. Gina bleibt artig an der Seite ihres Frauchens. Auch als ein Fremder die Hündin

anspricht, eine weitere Person weint und die nächste sie anschreit, reagiert die braune Hündin gelassen.

Beim Aufspannen eines Schirmes ist sie erschrocken, geht eher in Deckung, wird aber nicht aggressiv.

Auch als eine junge Frau mit Kinderwagen (ein Rekorder im Wagen simuliert Babyschreie) vorbeifährt,

reagiert die Hündin normal, dreht den Kopf neugierig in Richtung Wagen, läuft aber unaufgeregt weiter.

Beim klingelnden Fahrradfahrer zeigt Gina zwar Interesse, bleibt jedoch ebenfalls ganz friedlich. Nur in

einer Situation fängt die Hündin zu knurren an: Ein Mann stürmt laut schimpfend und Stock schwingend

auf sie zu. Gina knurrt zwar, geht aber nicht in Angriffsposition. "Das ist eine normale Abwehrreaktion.

Wichtig ist, dass sie nicht nach vorn geht", kommentiert Ausbilder Ralf Grese.

Neben typischen Alltagssituationen muss die Hündin auch ein angemessenes Verhalten anderen Hunden

gegenüber beweisen. "Dass fremde Hunde sich untereinander beharken, ist eigentlich ein normales

Verhalten. Sie wollen die Rangordnung festlegen", sagt Sachverständiger Helge Schulze. Das allein wäre

denn auch nicht automatisch ein Grund, das Tier durchfallen zu lassen. Aber selbst mit ihren Artgenossen

hat die 10-jährige Gina kein Problem. Beim Aufeinandertreffen mit einer fremden Hündin und einem Rüden

zeigt sich Gina ziemlich ungerührt. Ein besonders braver Hund, wie es scheint, der so gar nicht das

Klischee vom gefährlichen Angreifer erfüllt.

 

Besitzerin Mandy Lautenbach scheint nach einer Dreiviertelstunde Testmarathon zufrieden. "Gina ist

noch nie auffällig geworden. Sie war in der Welpenschule, wir haben die Begleithundeprüfung abgelegt",

zählt die junge Frau auf. Zum Wesenstest hat sie ihre Gina jetzt auch gleich angemeldet, so wie es das

neue Gesetz in Sachsen-Anhalt vorschreibt: das "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden

ausgehenden Gefahren". Es gilt seit 1. März und will sicherstellen, dass Hunde, die aufgrund ihrer Rasse

als gefährlich eingestuft wurden (gilt auch für Mischlinge), sowie durch Beißvorfälle auffällig gewordene

Hunde (egal welcher Rasse) nicht mehr ungeprüft gehalten werden dürfen. Diese Tiere müssen zum

Wesenstest. Das Innenministerium hat dazu eine Liste von Sachverständigen erstellt, die diese

Wesenstests im Auftrag des Tierbesitzers durchführen können.

Zum Test müssen nach Schätzung des Ordnungsamtes allein in Magdeburg rund 600 Tiere der Rassen

Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und deren Kreuzungen. Sie

unterliegen praktisch einem "Generalverdacht". Bis zum 31. August 2009 haben die Tierbesitzer Zeit,

die Bescheinigungen über einen erfolgreich absolvierten Wesenstest beim Ordnungsamt vorzulegen.

"Liegt dies vor, kann der Hund ganz normal weiter gehalten werden", sagt Holger Harnisch,

Fachdienstleiter im Ordnungsamt.

 

Was aber, wenn der Hund "durchfällt"? Der Sachverständige ihm keine "Sozialverträglichkeit" bescheinigt?

Die Antwort ist deutlich: "Dann darf der Hund nicht mehr privat gehalten werden, sondern kommt ins

Tierheim", sagt Holger Harnisch. Sicher müsse sich das Tierheim "auf einige zusätzliche Neuzugänge

einrichten", vermutet der Fachdienstleiter. Ausbilder Ralf Grese und Tierarzt Helge Schulze rechnen

allerdings mit nicht wenig Zuwachs

im Tierheim.

Rund 30 Besitzer der genannten Rassen sind bislang freiwillig ihrer Meldepflicht beim Ordnungsamt (Sitz

bei der Hauptwache 4) nachgekommen. Ab Juni werden Aufforderungsschreiben an bis dahin Säumige

verschickt. "Wer sich nicht kümmert, muss mit Zwangsmaßnahmen rechnen", stellt Harnisch klar. Vor

dem Wesenstest für seinen Hund wird sich kaum ein Besitzer drücken können, so das Tier gemeldet ist.

Das Stadtsteueramt hilft bei der Informationsbeschaffung. Ordnungsstrafe oder schlimmstenfalls

Wegnahme des Tieres drohen ignoranten Hundebesitzer. Automatisch Post von der Ordnungsbehörde

bekommen zugleich Hundehalter, deren Vierbeiner auffällig geworden sind, sprich zugebissen haben.

"Das trifft nicht nur bei Angriffen auf Menschen zu, sondern in krassen Fällen auch von Tier auf Tier",

stellt Harnisch klar. Werden damit nicht Willkür Tür und Tor geöffnet? "Aussagen von Zeugen oder

ärztliche Atteste z. B. sind da schon Bedingung", stellt er klar. Nachgewiesen bissige, aggressive

Hunde müssen allerdings nicht nur den Wesenstest bestehen, auch der Hundehalter muss einen

"Hundeführerschein" ablegen. Damit seine persönliche Eignung zur Hundehaltung und Zuverlässigkeit

nachweisen. Erst, wenn beide Voraussetzungen vorliegen, kann das Amt unter Auflagen die

Haltererlaubnis erteilen.

Vieles ist mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes dennoch nicht abschließend geklärt. So die Frage, wie

viel "Kampfhund" in einem Mischling stecken muss, damit auch er zum Wesenstest muss. Einiger

Zündstoff deutet sich an.

Hund Gina jedenfalls hat am Sonnabend eine gute Figur gemacht. Ob er den Wesenstest aber wirklich

bestanden hat, wird Sachverständiger Helge Schulze erst nach Auswertung auch des Videomitschnitts

sagen.

Hunde, die dazu neigen könnten, in Stresssituationen zuzubeißen, müssen künftig zum Hunde-TÜV. Mit

der neuen Landesverordnung zeigt der Gesetzgeber den Willen, Unschuldige vor bösen Übergriffen von

Hunden zu schützen. Das ist gut so. Entscheidend für den Erfolg wird nun aber die Durchsetzung. Jetzt

melden sich sowieso und freiwillig die, die ihren Hund längst angemeldet und eher keine Sorge haben,

dass ihr Tier beim Test durchfällt. Die auch brav die Steuer zahlen. Die wirklich schwierigen Fälle von

Hund und Halter sind aber oft die, die gar nicht registriert und daher nicht so einfach zu ermitteln sind.

Diese Halter werden ihr Tier nicht zum Wesenstest anmelden, wenn sie schon auf Pflichten wie

Anmeldung und Steuerzahlung pfeifen.

Die Ehrlichen könnten am Ende wieder die Dummen sein, die alle Auf agen erfüllen und für bestimmte

Rassen satte Steuern zahlen. Hier werden sich die Ordnungshüter etwas einfallen lassen müssen, um

auch die in die Pflicht zu nehmen, die sich gern drücken. Sonst hat das neue Gesetz nur die Hälfte

gekonnt.

 

Quelle: Volksstimme vom 28.04.2009, Bericht von Jana Wiehe
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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