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Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft

 

Am 10.11.2005 war es soweit: Vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg fand die Gerichtsverhandlung statt.

„Bewaffnet“ mit Plakat und Handzetteln war es für unseren Landesverband selbstverständlich, dem bayerischen

Parteifreund am Eingang den Rücken zu stärken. Selbst die uns beaufsichtigenden Polizisten interessierten sich

für unser diverses Info-Material.

 

Erwartungsgemäß wurde dem Kläger nicht Recht gegeben. Er ist nun aber ein gutes Stück weiter auf dem Weg

zum Europäischen Gerichtshof, denn eine weitere Instanz hat er nun hinter sich gebracht.

 

Übrigens...

 

... hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2003 die alleinige

Entscheidungsfreiheit der Grundstückseigentümerin im Rechtsstreit Chassagnou ./. Frankreich über die

Verwendung der Grundstücke der Klägerin bestätigt. Die Verwendung ihrer Grundstücke zum dortigen

Jagdsydikat wurde aufgehoben. Auf diesen Flächen darf ab sofort gegen den Willen der Eigentümerin die Jagd

nicht mehr ausgeübt werden!

 

Das EGMR stellt fest, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn jemand durch Zwangsmitgliedschaft

in einer Jagdgenossenschaft verpflichtet wird, sein Grundeigentum für Dinge zur Verfügung zu stellen, die seinem

Willen widersprechen.

 

Auch für Gerichte der BRD ist es geboten, in anhängigen Verfahren die Wahrung der Menschenrechte herzustellen

und die Aufhebung zwangsweiser Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften herbeizuführen! (www.vogelschutz-komitee.de)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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