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Zwangsmitgliedschaft in
Jagdgenossenschaft
Am 10.11.2005 war es soweit: Vor dem
Verwaltungsgericht in Magdeburg fand die Gerichtsverhandlung statt.
„Bewaffnet“ mit Plakat und Handzetteln war es
für unseren Landesverband selbstverständlich, dem bayerischen
Parteifreund am Eingang den Rücken zu stärken.
Selbst die uns beaufsichtigenden Polizisten interessierten sich
für unser diverses Info-Material.
Erwartungsgemäß wurde dem Kläger nicht Recht
gegeben. Er ist nun aber ein gutes Stück weiter auf dem Weg
zum Europäischen Gerichtshof, denn eine weitere Instanz hat er nun hinter sich
gebracht.
Übrigens...
... hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2003 die
alleinige
Entscheidungsfreiheit der
Grundstückseigentümerin im Rechtsstreit Chassagnou ./. Frankreich über die
Verwendung der Grundstücke der Klägerin
bestätigt. Die Verwendung ihrer Grundstücke zum dortigen
Jagdsydikat wurde aufgehoben. Auf diesen
Flächen darf ab sofort gegen den Willen der Eigentümerin die Jagd
nicht mehr ausgeübt werden!
Das EGMR stellt fest, dass
es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn jemand durch Zwangsmitgliedschaft
in einer
Jagdgenossenschaft verpflichtet wird, sein Grundeigentum für Dinge zur
Verfügung zu stellen, die seinem
Willen widersprechen.
Auch für Gerichte der BRD
ist es geboten, in anhängigen Verfahren die Wahrung der Menschenrechte
herzustellen
und die Aufhebung zwangsweiser
Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaften herbeizuführen!
(www.vogelschutz-komitee.de)
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