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Initiativantrag an den Bundesparteitag der Partei Mensch Umwelt Tierschutz am 15.10.2011 in Frankfurt/Main PDF Drucken E-Mail

 

Es wird beantragt, der Satzungskommission für die geplante Neufassung der Satzung aufzugeben, eine dezentrale Parteigliederung und Basisdemokratie zu entwickeln, um eine größtmögliche Autonomie der Orts-, Kreis- und Landesverbände zu gewährleisten. Um die innerparteiliche Demokratie zu sichern, soll z. B. in dem Punkt „Gliederung der Partei“ aufgenommen werden, dass sich die politische Willensbildung in der Partei von unten nach oben und nicht umgekehrt vollzieht.

 


Begründung:

 

Der den Landesverbänden übersandte Entwurf der Neufassung unserer Satzung zeigt eine sehr bedenkliche Tendenz zu einer drastischen Einschränkung der innerparteilichen Willensbildung auf. So sollen z. B. die demokratisch gewählten Funktionsträger auf allen Ebenen der Partei und sogar ganze Gebietsverbände und Parteiorgane künftig abgesetzt bzw. aufgelöst werden können. Derartige Maßnahmen fördern keine freie kreative Arbeit und Willensbildung.

 

Auch soll - entgegen den Absichtserklärungen des Bundesvorstands beim letzten Bundesparteitag, die Grenze für die Einberufung eines Delegiertenparteitages nach oben zu verschieben - dieser künftig bereits ab 750 Personen, also praktisch immer, stattfinden. Was ist der Zweck einer solchen Regelung? Weshalb soll es nicht auch künftig allen Mitgliedern möglich sein, wenn sie am Bundesparteitag teilnehmen wollen, ihnen dies auch zu ermöglichen? Aktiver Einsatz von Mitgliedern kann, wie wir meinen, nur gewonnen werden, wenn diese auch die Möglichkeit haben, sich einzubringen!

 

Weiterhin ist es den Antragstellern völlig unverständlich, warum dem Bundesvorstand für die Aufnahme eines neuen Mitglieds ein Veto-Recht von einem Jahr (bislang vier Wochen) eingeräumt werden soll!

 

Eine demokratische Wahl wird dadurch behindert, dass das Vorschlagsrecht der Gebietsverbände auf ihre jeweiligen Mitglieder beschränkt wird. Weshalb soll dieses Vorschlagsrecht derart gravierend eingeschränkt werden?

 

Die aktive Arbeit der Mitglieder soll künftig durch bürokratische Überwachung behindert werden. So sollen die vorläufigen Tagesordnungen von Vorstandssitzungen aller Gebietsverbände dem Bundesvorstand zur Kontrolle für eine eventuelle Einflussnahme vorgelegt werden!

Bsp. zum Vergleich: Lt. wikipedia haben die Grünen etwa 440 Kreisverbände und 1800 Ortsverbände. Es wird stark bezweifelt, dass die Grünen-Vorsitzenden Özdemir und Roth deren Tagesordnungen jeweils vorher absegnen, woher sollten sie auch die Zeit dafür nehmen. Es ist weder hilfreich noch ermutigend für unsere Arbeit, dass der Bundesvorstand unserer Partei den Vorständen seiner Gebietsverbände keine eigenständige vernünftige Arbeitsweise zutraut! 

 

Bei Vorhaben sollen Bundesarbeitsgruppen vorher befragt werden, deren Meinung künftig mehr zählen soll als die des vor Ort tätigen Landesverbandes. Die Antragsteller meinen, dass doch wohl in den meisten Fällen die regional tätigen Mitglieder besser als der Bundesvorstand die Probleme vor Ort beurteilen können. Von Vorteil wäre, wenn der Bundesvorstand Arbeitskreise mit Fachkompetenz für Spezialfragen (Bildung, Wirtschaft, Kommunalpolitik etc.) aufbaut, damit die aktiven Mitglieder dort Rat einholen können. Diese sollen jedoch der Hilfestellung und nicht einer Bevormundung dienen!

 

Es ist auch nicht zu verstehen, dass künftig Schiedsgerichte in allen Landesverbänden „installiert“ (!) werden müssen. Unsere Landesverbände sind von so überschaubarer Größe, dass man z. B. bei einer Mitgliederzahl von zehn bis 50 längst kein eigenes Schiedsgericht benötigt. Hier genügt nach wie vor das Bundesschiedsgericht!

 

Eine Übersicht von besonders fragwürdigen Änderungswünschen des Bundesvorstands bzw. der Satzungskommission ist in Anlage beigefügt.