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ANTRAG an den Bundesparteitag am 15.10.2011

 

 

 

Es wird beantragt, Anhang 2 der Bundesfinanzordnung wie folgt zu ändern und zu ergänzen:

 

Der Satzteil „…, weil sich dieser zu Lasten des Bundesverbandes und aller anderen Landesverbände auswirkt.“ wird ersatzlos gestrichen.  

 

Der Satz „Statt dessen erhalten sie vom Bundesverband für das Wahljahr einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 €.“ wird gestrichen.

 

 

An dieser Stelle wird eingefügt:

 

„Von den staatlichen Mitteln, die ein Landesverband durch die Teilnahme an Wahlen erwirtschaftet, erhält dieser 1/3. Die übrigen 2/3 fließen in die Gesamtheit der verfügbaren staatlichen Mittel ein, die nach obigem Verteilungsschlüssel auf den Bundesverband und die anderen Landesverbände aufgeteilt werden.  

 

Diese Regelung gilt rückwirkend ab 01.01.2011.“

 

 

Begründung:

 

Wichtige Aufgabe der Partei ist es, an der Bildung des politischen Willens des Volkes mitzuwirken, „indem sie insbesondere … sich durch Aufstellung von Bewerbern an den Wahlen in Bund, Ländern und Gemeinden beteiligen …“, § 1 Abs. 2 PartG.

 

Durch die mit diesem Antrag vorgeschlagene Regelung sollen die Landesverbände befähigt und motiviert werden, dieser im PartG vorgegebenen Aufgabe nachzukommen. Mit Umsetzung des Antrags wird sichergestellt, dass den Landesverbänden ein ausreichender Teil der Früchte ihrer ehrenamtlichen Arbeit verbleibt und sie diese Mittel in ihre nächsten Wahlkämpfe investieren können. Es kann ja nicht sein, dass lediglich der status quo aufrechterhalten wird! Die Mittel werden vor Ort dringend benötigt, um durch zusätzliche künftige finanzielle Investitionen in den Wahlkampf auch entsprechend noch bessere Wahlergebnisse zu erzielen. Zum Vergleich: Bündnis 90/Die Grünen haben in den Landtagswahlkampf Sachsen-Anhalt nach eigenen Aussagen 170.000,- € investiert und einen Stimmanteil von 7,1 % erhalten, der LV Sachsen-Anhalt unserer Partei dagegen hatte mit ca. 5.000,- € bereits seine Schmerzgrenze erreicht und für diesen Einsatz 1,6 % Stimmanteil erzielt. Wird der LV Sachsen-Anhalt nur mit einer Pauschale von 3.000,- € abgefunden, hat er in fünf Jahren kaum den erforderlichen finanziellen Spielraum, zu den bisherigen Wähler/innen auch weitere Bevölkerungsteile zu erreichen. Wenn keine Weiterentwicklung im Wahlergebnis ersichtlich ist, ist auch eine Abwanderung der bisherigen Stammwählerschaft zu befürchten.

 

Die derzeitige Regelung nur mit einer einmaligen Pauschale von 3.000,- € unabhängig vom Wahlergebnis wird dem Umstand nicht gerecht, dass die Landesverbände einerseits die Kosten des Wahlkampfes zu tragen haben und andererseits nicht - wie staatlicherseits vorgesehen - entsprechend ihres Ergebnisses belohnt werden.

 

 

Josef Fassl

Vorsitzender

 

(Antrag vom 19.08.2011)