| ANTRÄGE an den Bundesparteitag am 15.10.2011 |
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Antrag 1 „Für die Redaktionsarbeit der Parteizeitung („Zeitenwende“) dürfen keine Gehaltskosten oder Aufwandsentschädigungen entstehen. Dies schließt nicht aus, dass eine ohnehin für verschiedene Aufgaben angestellte Vorstandsassistenz u. a. die redaktionellen Aufgaben für die Parteizeitung übernimmt.“
Begründung: Gehaltskosten für die Redaktionsleitung der "Zeitenwende" waren und sind nicht nötig. Soweit die ehrenamtliche Redaktionsarbeit durch Bundesvorstandsmitglieder oder andere nicht ausreicht, kann und sollte das bereits ohnehin bezahlte Vorstandssekretariat diese Aufgabe übernehmen. Das Vorstandssekretariat arbeitet bereits jetzt der Zeitenwende-Redaktion zu und zudem auch der Homepage-Redaktion. Außerdem werden die Artikel zumeist von Parteimitgliedern bzw. Funktionsträgern eingereicht, sodass der lediglich redaktionelle Teil nicht den zeitintensivsten Anteil ausmachen dürfte.
Das Geld, das unnötig für ein Gehalt für die Redaktion der Parteizeitung gezahlt wird, sollte sinnvoller insbesondere für Wahlkämpfe ausgegeben werden.
Antrag 2 „Die Schaffung von Arbeitsverhältnissen auf Bundesebene bedarf der Zustimmung durch den Bundesparteitag als oberstes Organ. Dies gilt auch für Vergütungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten, welche 500,-€/Jahr übersteigen, sowie für Gehalts-, Vergütungs- oder Arbeitszeiterhöhungen.
Des Weiteren sind solche Positionen offiziell innerhalb der Partei auszuschreiben (z. B. über Homepage oder Parteizeitung).“
Begründung: Jede neue Gehaltsposition belastet zum einen über eine Umlage die Landesverbände, zum anderen natürlich erheblich das Budget des Bundesverbandes.
Es geht um finanzielle Spielräume insbesondere für Wahlkämpfe. In den letzten Jahren sind durch Beschlüsse des Bundesvorstandes zusätzliche Gehaltskosten entstanden. Das Budget der Partei ist begrenzt, in den vergangenen Jahren ist das Parteivermögen sogar weniger geworden, sodass nicht allzu viel Spielräume für bezahlte Arbeitsverhältnisse oder hohe Aufwandsentschädigungen bestehen. Durch Personalstellen werden sowohl der Bundesverband als auch die Landesverbände belastet, sodass auch den Landesverbänden dieses Geld für ihre Parteiarbeit fehlt.
Aus diesen Erfahrungen ergibt sich, dass bezüglich Gehaltspositionen die Kontrollfunktion gestärkt werden muss. Das wird naheliegenderweise am besten durch einen Zustimmungsvorbehalt durch den Bundesparteitag gewährleistet. Außerdem gewährleistet dieser eine gewisse Transparenz und beugt willkürlichen Entscheidungen vor.
Zudem sollten solche Positionen transparent und für jedes Parteimitglied zugänglich ausgeschrieben werden. Wenn eine vergütete Tätigkeit nicht ausgeschrieben wird und somit keine Bewerbungen möglich sind, können nicht die qualifiziertesten und geeignetesten Bewerber ausgewählt werden.
Hilfsantrag zu Antrag 2 Sollte der Antrag 2 keine Mehrheit finden, beantragen wir hilfsweise:
Antrag 3 „Die Mitglieder sind über die in den Kontoblättern an die Landesverbände überraschend aufgetauchte Position "Gehalt Eck Zeitenwende" umfassend von dem zum Zeitpunkt der Antragstellung amtierenden Bundesvorstand aufzuklären.
2. Gibt es einen Arbeitsvertrag und/oder eine Arbeitsplatzbeschreibung? Welche Arbeitszeit und inhaltlicher Umfang wurde für diese Tätigkeit vereinbart?
3. Welches Gehalt (Arbeitgeber-Brutto) wird gezahlt? Falls die Landesverbände belastet werden – mit welchem Verteilungsschlüssel werden die Landesverbände belastet, über Personalausgaben (33 %) oder über Verbrauchskosten (50 %)?
Begründung: Aus der Satzung und Finanzordnung ist ein Gehalt für den Bundesvorstandsvorsitzenden oder den Redaktionsleiter der Parteizeitung nicht ersichtlich. Da sämtliche Ausgaben des Bundesverbandes (soweit umlagefähig) auf Grundlage der Finanzordnung umgelegt werden, werden die Konten der Landesverbände belastet. Die Landesverbände haben keinen Einfluss auf die Höhe dieser Zahlungen! Weiterhin ist kein Bundesparteitagsbeschluss bekannt, dass diese Funktionen bezahlt werden.
Dem Gebot der Transparenz entsprechend sollten diese ungeklärten Fragen daher detailliert beantwortet und umfassend offen gelegt werden. Schließlich betreffen solche Zahlungen das Parteivermögen als Ganzes, welches auch die Beiträge jedes einzelnen Mitglieds enthält.
Josef Fassl Vorsitzender
(Antrag vom 20.08.2011)
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