.

Home
Profil
Stadtrat Magdebg.
Wahlen
Aktuelles
Vegi-Tag
Spenden
Kampfhundegesetz
Massentierhaltung
Jagd
Tierversuche
Int. Gerichtshof
Zoo
Gentechnik
Schaechten
Kontakt
Links

 

22.02.2010: Internationaler Gerichtshof für Tierrechte

 

Öffentlicher Prozess gegen die Wal- und Delphinmassaker in Japan, Norwegen, Island, Grönland und auf den Färöer Inseln. Auch dieses Mal wird unser Landesverband und der Magdeburger Tierschutzverein "Bündnis für Tiere e. V." durch Josef Weidenhaupt und Detlef Förster vertreten. 

 

Beginn der Verhandlung: 09.00 Uhr

Ort: C. I. C. G. Centre International de Cenférences de Gèneve, Saal IV, Rue de Varembé 17, Genf (UNO-Quartier)

 

 

Internationaler Gerichtshof für Tierrechte am 23. Juni 2008 in Genf

 

Unter dem Vorsitz von Franz Weber und einer internationalen Jury kam am 23.06.2008 der Internationale Gerichtshof für Tierrechte in Genf zusammen. Hierzu waren Delegierte zahlreicher Tierschutzorganisationen aus ganz Europa angereist, darunter auch zwei Tierschützer aus Magdeburg: Unsere Mitglieder Förster und Weidenhaupt vertraten unseren Landesverband. 

 

Auf der Liste der Angeklagten standen u. a. die Präsidenten Frankreichs und Spaniens, der ehemalige Präsident Portugals und der Präsident der Europäischen Union. Angeklagt wurden sie, weil sie „die Praxis der Corrida tolerieren und unterstützen, die bei der Mehrheit der Mitbürger als einer zivilisierten Nation unwürdig gilt“ und zulassen, dass Verbrechen gegen das Leben der Tiere begangen werden und die Quälerei als öffentliche Unterhaltung akzeptiert wird. Untermauert wurden die Vorwürfe durch den Bericht eines Madrider Veterinärarztes. Obwohl das Urteil nur Symbolcharakter hat, findet es weltweit Beachtung in Tierschutzkreisen. 

 

Eingeladen wurde auch der französische Schauspieler Gérard Depardieu, der sich in der südfranzösischen Regionalzeitung "Midi Libre" am 08.06.2008) über den Stierkampf als "erhabenes Ritual" äußerte und damit die Öffentlichkeit, namentlich in Tier- und Lebensschutzkreisen, schockierte, um sich über die Hintergründe zum Stierkampf aufklären zu lassen:

 

 

C O M M U N I Q U E

Vera Weber bittet Gérard Depardieu zum Stierkamfprozess vom 23. Juni in Genf

 

"Verehrter Gérard Depardieu,

Es liegt klar auf der Hand, dass Ihre kürzlichen Aussagen in der Presse zum Stierkampf als "erhabenes Ritual" und zur angeblichen "Gewalttätigkeit" der Stierkampfgegner in der Gesellschaft der zivilisierten Menschen einen Proteststurm entfesseln mussten, umso mehr als diese Äußerungen von einer Persönlichkeit gemacht wurden, die so groß ist und so verehrt und geliebt wird wie Sie. Aber ebenso klar auf der Hand liegt es auch, dass Ihre Beurteilung nur einer totalen Unkenntnis entspringen kann, einer absoluten Ignoranz dessen, was die Corrida wirklich ist: die Folterung und das langsame, blutige Hinmorden lebender, empfindender und friedlicher Wesen, Tiere, die man zu einem Kampf zwingt, den sie nicht gesucht haben – zum ausschließlichen Ergötzen des Menschen. Sie zeugt von einer absoluten Ignoranz aber auch der Bewegung zur Abschaffung der Corrida, deren oberstes Ziel ja gerade die Gewaltlosigkeit ist.

 

Als Zeitgenosse, der nie selbst einer Corrida beigewohnt hat, können Sie sich unmöglich einen Begriff machen von der infamen Grausamkeit und Barbarei dieser sogenannten "Tradition", diesem beschämenden Relikt einer dunklen Vergangenheit, zu dem sich das zivilisierte Europa des XXI. Jahrhunderts nicht mehr erniedrigen darf. Aus diesen Gründen haben wir die Ehre, Sie zu einem Prozess einzuladen, wie Sie ihn noch nie erlebten, (auch nicht im Film): Zum Prozess der Stierkämpfe in Frankreich, Spanien und Portugal am 23. Juni 2008 vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte in Genf.

 

Sie werden dort die Realität der Corrida kennenlernen, wie sie das Publikum, hingerissen von der Stimmung in der Arena und vom Kampfgeschehen um Dutzende von Metern getrennt, nie wahrnehmen kann. Wenn Sie dann auch noch die Zeugnisse von Zoologen, Tierärzten, Kinderpsychologen, früherer Stierkampffanatiker und sogar eines Ex-Torero gesehen und gehört haben, werden Sie sich ein Bild machen und in voller Kenntnis der Sache urteilen und entscheiden können, ob die Corrida in Ihren Augen weiterhin ein „erhabenes Ritual“ bleibt. Schenken Sie uns, verehrter Gérard Depardieu, schenken Sie der missbrauchten, gequälten Tierwelt die Ehre Ihrer Teilnahme an diesem Prozess.

 

Wir grüssen Sie mit dieser Hoffnung und mit unserer vorzüglichen Hochachtung

FONDATION FRANZ WEBER et UNITED ANIMAL NATIONS

Vera Weber

Der öffentliche Prozess gegen die Stierkämpfe findet statt im Centre International de Conférences

de Genève CICG),

17, rue de Varembé), Montag 23. Juni von 9.00 bis 15.30 h.

Montreux, 11. Juni 2008 FONDATION FRANZ WEBER

Case postale / CH – 1820 Montreux / Suisse Tel: +41 (0)21 964 24 24 www.ffw.ch

www.unitedanimalnations.org ffw@ffw.ch veraweber@ffw.ch Handy +41 (0)79 210 54 04"

 

 

Herr Depardieu zog es vor, nicht zu erscheinen...

 

 

 

Die Urteile

 

 

Stierkamprozess vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte

Genf, 23. Juni 2008-06-24

 

 

Urteil in der Sache der Stierkämpfe

in Spanien, Frankreich und Portugal

 

In der Präambel stellt der Gerichtshof fest:

 

 

1. Indem die Tiere in den Stierkampfarenen allein zum Zweck des Vergnügens des Publikums gequält, getötet und

erniedrigt werden, huldigt man den verachtenswertesten Instinkten des Menschen. Es handelt sich dabei um eine

kulturelle Schande, ein Relikt aus einer primitiven und barbarischen Vergangenheit, die die ethischen Grundlagen einer

modernen europäischen Gesellschaft verletzt.

 

2. Die Unterweisung von Kindern und Jugendlichen im Stierkampf stellt eine Verletzung des Schutzes Minderjähriger dar. Wer dies gestattet, ist mitverantwortlich für die Demoralisierung der Jugendlichen, für den Anstieg von deren Gefühllosigkeit gegenüber Gewalt sowie für den Anstieg des aggressiven Verhaltens unter Erwachsenen.

 

3. Die Ermutigung und das Organisieren von Stierkämpfen verstossen überdies gegen zahlreiche, bereits im nationalen

Massstab bestehende gesetzliche Vorschriften. Diese verbieten jene Grausamkeiten, die heute in diesem Ausmass und an

den genannten Orten praktiziert werden. Das Strafgesetzbuch wird immer noch derart „großzügig“ zugunsten der

Stierkämpfe interpretiert, dass es an eine Umgehung des Gesetzes grenzt.

 


 

U r t e i l

 

in der Sache der Stierkämpfe

gegen die führenden Politiker Frankreichs

 

Gestützt auf die mündlichen Anhörungen des heutigen Tages und auf die Prüfung der Beweise,

 

kommt der Gerichtshof zu der Entscheidung,

dass der Präsident und der Premierminister der Republik Frankreich,

die Herren Nicolas Sarkozy und François Fillon,

 

schuldig sind,

 

- zu Akten der Grausamkeit gegenüber Tieren Beihilfe zu leisten;

 

- ihrer Aufgabe, für den Schutz der Jugend zu sorgen, nicht nachzukommen

- indem sie die Stierkampfpropaganda in den französischen Schulen unterstützen,

- indem sie tolerieren, dass kleine Kinder zu Stierkampfveranstaltungen zugelassen werden,

- indem sie Stierkampfschulen für Kinder und Jugendliche zulassen und subventionieren, in denen man diesen  

   beibringt, jegliches Mitgefühl und Erbarmen auszuschalten;

 

- die Abschaffung des Stierkampfes in Frankreich zu verhindern;

 

- die Maskerade in den Arenen in Frankreich zu unterstützen und so jedes Jahr den Tod durch Quälerei von Hunderten von Stieren zu provozieren;

 

- nationale und europäische öffentliche Gelder zu verwenden, um die Interessen des Stierkampfsystems zu begünstigen, ohne den Willen von 3/4 der französischen Bevölkerung zu beachten, die die Abschaffung des Stierkampfes in ihren Ländern fordern;

 

- durch ihre Teilnahme an Veranstaltungen zur Quälerei von Tieren, die römischer Spiele würdig sind, jedoch von der modernen zivilisierten Gesellschaft verabscheut werden, zur Erniedrigung der französischen Nation beizutragen.

 

 

 

U r t e i l

 

in der Sache der Stierkämpfe

 

gegen den Präsidenten der spanischen Regierung

und gegen die vier Berufsverbände des spanischen Stierkampfs

 

 

Gestützt auf die mündlichen Anhörungen des heutigen Tages, auf die Prüfung der Beweise und angesichts der Ungeheuerlichkeit der den Tieren in Spanien, insbesondere den Kampfstieren, zugefügten Qualen,

 

kommt der Gerichtshof zu der Entscheidung, dass

Herr José-Luis Rodriguez Zapatero, Präsident der spanischen Regierung,

 

schuldig ist,

 

- zu Akten der Grausamkeit gegenüber Tieren Beihilfe zu leisten;

 

- das Quälen und Töten von ungefährlichen Kreaturen, die Sensibilität und Bewusstsein besitzen, als Volksvergnügen zu akzeptieren bzw. loben;

 

- blutige und erniedrigende Stierkampfveranstaltungen mit Subventionen zu unterstützen, und zwar auf Kosten der Bedürfnisse eines benachteiligten Teils seiner Mitbürger.

 

Der Gerichtshof kommt zu der Entscheidung, dass Herr Zapatero und die mitangeklagten vier Berufsverbände des spanischen Stierkampfes

 

schuldig sind,

 

- die demütigende Praxis des Stierkampfes in andere Länder, vor allem nach Frankreich, exportiert zu haben;

 

- Stierkampfschulen eingerichtet und gefördert zu haben, in denen man Kindern und Jugendlichen beibringt, dass es heldenhaft ist, zu überlisten, zu belästigen, zu quälen und zu töten;

 

- alles tun, um eine barbarische Tradition, die die zivilisierte Gesellschaft entehrt, in den Rang des europäischen Kulturerbes zu erheben;

 

- die EU auf ihrem Weg zu einer Ethik zu bremsen, die die Tierwelt einschliesst und die Rechte der Tiere anerkennt, sowie zur Erniedrigung der spanischen Nation beizutragen, indem sie sie ermutigen, an Quälereien Gefallen zu finden, die römischer Spiele würdig sind.

 

 

 

Urteil

 

in der Sache der Stierkämpfe

gegen den ehemaligen Präsidenten und den ehemaligen Premierminister der Portugiesischen Republik

 

 

Gestützt auf die mündlichen Anhörungen des heutigen Tages und auf die Prüfung der Beweise,

 

kommt der Gerichtshof zu der Entscheidung, dass

Herr Jorge Sampaio, ehemaliger Präsident der Portugiesischen Republik,

 

und

 

Herr José Manuel Barroso, ehemaliger Premierminister Portugals

und gegenwärtiger Präsident der Europäischen Kommission,

 

schuldig sind,

 

- eine offenkundige Befriedigung aus dem Quälen von Stieren und anderen Rindern sowie der in den Arenen verwendeten Pferde zu ziehen;

 

- Stierkampfspiele trotz der Verurteilung dieser schändlichen Veranstaltungen durch die grosse Mehrheit der Bürger Portugals und ganz Europas zu unterstützen und zu fördern;

 

- die Gesetzgebung von 1928 teilweise abgeschafft zu haben, die die Stiere vor der Tötung in den portugiesischen Arenen schützte, sowie ihr Land dadurch im Hinblick auf den Tierschutz um 80 Jahre zurückgeworfen zu haben;

 

- die sozialen und gesetzlichen Fortschritte hinsichtlich des Tierschutzes wissentlich zu verzögern und somit aus Portugal ein auf humanitärer Ebene weniger zivilisiertes und rückschrittlicheres Land zu machen;

 

- auf gesetzlichem Wege die Auffassung zu verstärken, dass das Quälen von Tieren zum täglichen Leben gehört, eine Form von Kunst und Unterhaltung ist und als normal und achtenswert akzeptiert werden muss;

 

- zur Erniedrigung der portugiesischen Nation beizutragen, indem sie ermutigt wird, an barbarischen Veranstaltungen Gefallen zu finden, die römischer Spiele würdig sind, von der modernen zivilisierten Gesellschaft jedoch verabscheut werden.

 

 

 

Urteil in der Sache der Stierkämpfe

 

 

Forderungen des Gerichtshofes

 

Der Gerichtshof fordert von den Gesetzgebern der beschuldigten Länder, der Meinung der grossen Mehrheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung zu tragen, die den Stierkampf als eine barbarische, einer zivilisierten Nation unwürdige Praxis betrachten. Er fordert von ihnen, in kürzester Frist alle jene Stierkampfspiele abzuschaffen, die Belästigung, Quälerei und Tötung beinhalten.

 

Bis zur Umsetzung dieser Abschaffung

 

fordert der Gerichtshof

 

- sofort alle direkten oder indirekten finanziellen Zuschüsse oder Subventionen für die Stierkämpfe abzuschaffen;

 

- darauf zu achten, dass im Protokoll Nr. 33 des Vertrags von Amsterdam, nach dem die Europäische Gemeinschaft den Erfordernissen des Wohls der Tiere Rechnung tragen muss, die einschränkende Ausnahme abgeschafft wird, nach der dieses Verbot nicht für jene Mitgliedsstaaten gilt, die sich auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und regionales Kulturerbe stützen;

 

- sofort alle Stierkampfschulen für Kinder und Jugendliche aus Gründen des Schutzes Minderjähriger zu schliessen;

 

- den Zugang zu den Arenen für Jugendliche unter 16 Jahren, jegliches Lobbying, jegliche Proselytenmacherei und jegliche Propaganda für den Stierkampf bei Kindern und Jugendlichen zu verbieten;

 

- von der Europäischen Gemeinschaft, alle direkten oder indirekten Subventionen für den Stierkampf zu streichen sowie den Schutz der Tiere unmissverständlich und kompromisslos in der zukünftigen Europäischen Verfassung zu verankern;

 

- vom Papst Benedikt XVI, die die Stierkampfspiele unwiderruflich verurteilende Bulle DE SALUTE GREGI DOMINICI des Papstes Pius V, die immer noch gültig ist, zu erneuern und klare Richtlinien zu erlassen, nach denen die blutigen und abscheulichen Veranstaltungen, die Stierkämpfe darstellen, verurteilt werden müssen.

 

- Er verlangt vom Europäischen Parlament, dringend ein Referendum zu organisieren, damit sich die überwältigende Anti-Corrida-Mehrheit äussern kann.

 

Genf, 23. Juni 2008

INTERNATIONALER GERICHTSHOF FÜR TIERRECHTE

 

 

 

Internationaler Gerichtshof für Tierrechte am 24. November 2003 in Brüssel

Am 24. November 2003 fand in Brüssel der Internationale Gerichtshof für Tierrechte statt. Vertreten wurde unser Landesverband von drei Mitgliedern unseres Landesverbandes, und zwar Mirjam Ellengaard Karl-Sy, Josef Weidenhaupt und Detlef Förster.

 

Seit 24 Jahren finden die Tierprozesse vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte statt, der seinen Sitz in Genf hat. Er ist ein Organ der im Jahre 1979 von Franz Weber gegründeten VEREINTEN TIERNATIONEN (UNITED ANIMAL NATIONS – U.A.N.) oder „Tier-UNO“, die heute 120 Mitgliederorganisationen in der ganzen Welt zählt. Der Tiergerichtshof ahndet in öffentlichen Prozessen schwere Vergehen gegen die Tierwelt, die von den ordentlichen Gerichten nicht erfasst werden, und zieht die Verantwortlichen zur Rechenschaft, wenn nötig bis hinauf zu Ministern und Regierungsoberhäuptern. Er setzt sich aus einer Jury, einem Hauptankläger, einer Verteidigung und drei Richtern

 

Im Jahr 2003 fand der Tiergerichtshof in Brüssel statt und Gegenstand des Prozesses waren dieses Mal die Stierkämpfe in Spanien, Frankreich und Portugal. Es wurde Anklage erhoben gegen

 

1. Herrn Prof. Romano Prodi, Präsident der Kommission der Europäischen Gemeinschaft,

2. Herrn Dr. Franz Fischler, EU-Kommissar für Landwirtschaft und Fischerei,

3. Herrn José Maria Aznar López, spanischer Ministerpräsident,

4. Herrn Miguel Arias Canete, spanischer Landwirtschaftsminister,

5. Herrn Jean-Pierre Raffarin, französischer Premierminister,

6. Herrn Hervé Gaymard, französischer Landwirtschaftsminister

 

wegen Beihilfe zu fortgesetzter Tierquälerei, Gefährdung der Jugend und Verrohung der Gesellschaft durch die Förderung öffentlicher Grausamkeiten und wegen Unterlassung gesetzgeberischer Maßnahmen und Missachtung der Rechtsordnung.

 

Gegenstand der Anklage:

1. die furchtbaren Tierquälereien bei der Vorbereitung der Stiere auf die Corrida und während ihres Todeskampfes in der Arena,

2. die Verrohung und Demoralisierung der Gesellschaft durch die Grausamkeit der Stierkämpfe,

3. die finanzielle Förderung dieser Kulturschande durch öffentliche Haushaltsmittel, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung gegen Corridas und Fiestas sind,

4. die Verbiegung des geltenden Rechts zugunsten der Ausweitung und Wiedereinführung von Stierkampfspektakeln in Orten und Regionen, in denen sie bereits abgeschafft waren,

5. die Ignoranz der Verantwortlichen bei der Schaffung rechtlicher Verbote zum Schutze der Tiere.

 

An der Verhandlung nahmen 59 Tierrechtsorganisationen aus Deutschland, England, Österreich, Belgien, Spanien, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Norwegen, den Niederlanden, Polen, Portugal und der Schweiz teil.

 

Die Kläger waren die Organisationen: Fundación Altarriba (Spanien), C.R.A.C. Comité Radicalement Anti-Corrida (Frankreich), F.L.A.C.

Fédération de Liaisons Anti-Corrida (Frankreich), MATP Movimento Anti-Touradas de Portugal (Portugal), Anti Bullfighting Committee (Belgien)

und Comité Anti Stierenvechten

 

(Pays-Bas).

 

Die Mitkläger waren die Organisationen: Aktionsgemeinschaft Arche 89 e.V., Arbeitsgruppe für Tierrechte e.V. (Animal Protection Group), Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz, Arbeitskreis für humanen Tierschutz und gegen Tierversuche, ETN Europäischer Tier- und Naturschutz e.V., Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei, TIF Tier Rechts Initiative Freiburg (alle aus Deutschland), ANSPA Association Nationale des Sociétés de Protection Animale, A.P.M.A. Action Préventive contre le Martyre des Animaux de laboratoire, Chaíne Bleue Mondiale, GAIA Global Action in the Interest of Animals, Les Amis des Animaux (alle aus Belgien), ADDA Asociación Defensa Derechos Animal (Spanien), Animal Welfare Institute (Polen) und AMI Aqua-Mer-International (Schweiz).  

 

Es wurden Vorträge von 14 Sprechern gehalten und Filmausschnitte über Stierkämpfe als Beweismaterial vorgeführt.

 

Als Ergebnis des Prozesses vor dem Internationalen Gerichtshof für Tierrechte wurden die sechs Angeklagten schuldig gesprochen, und zwar in folgenden Punkten:

 

1. Der Präsident der Europäischen Kommission Romano Prodi ist schuldig, das gesamteuropäische Interesse vernachlässigt zu haben, weil er nicht dafür Sorge trug, dass im Europäischen Recht ein Stierkampfverbot installiert wurde.

 

2. Der Agrarkommissar Dr. Franz Fischer ist schuldig, bei der Subventionierung der Rinderzucht nie ernsthaft versucht zu haben, zwischen der Subventionierung der Aufzucht von Kampfstieren und der Aufzucht von anderen Rindern zu unterscheiden, obwohl dies möglich wäre. Er hat auf diese Weise Millionen von Steuergeldern aus dem europäischen Haushalt für die Grausamkeiten der Stierkämpfe vergeudet und sich an diesen Grausamkeiten mitschuldig gemacht.

 

3. Die Regierungschefs von Frankreich und Spanien, Premierminister Raffarin und Ministerpräsident Aznar sowie ihre Landwirtschaftsminister Canete und Gaymard sind schuldig, im nationalen Bereich die Grausamkeit der Stierkämpfe subventioniert und politisch unterstützt zu haben. Außerdem haben sie es unterlassen, Gesetzgebungsmaßnahmen zum Verbot der Tierquälerei in der Arena einzuleiten.

 

Das Urteil wurde mit folgenden Auflagen versehen:

 

1. In der Europäischen Verfassung ist als weiteres Unionsziel der Tierschutz aufzunehmen.

 

2. Im Protokoll Nr. 33 des Amsterdamer Vertrags, wonach die Europäische Gemeinschaft den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in

vollem Umfang zu tragen hat, ist die Ausnahme zu streichen, wonach dieses Gebot nicht gilt für Gepflogenheiten der Mitgliedsstaaten in Bezug

auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe. 

 

3. In das Europäische Recht ist ein ausdrückliches Verbot der Stierkämpfe einzufügen.

 

4. Subventionen der Stierkämpfe sind sofort einzustellen.

 

 

Die folgenden zwei Beispiele zeigen, dass das Thema Stierkämpfe schon lange Gegenstand unserer Parteiarbeit ist.

 

Beispiel 1:

Mit dem folgenden Bild von einer Demonstration gegen den Bau einer Stierkampfarena bedankten sich baskische Tierschützer von der PLATAFORMA ANTITAURINA für einen Protestbrief, den wir an die Stadtverwaltung von San Sebastian geschrieben haben.

 

Beispiel 2:

Unsere Parteifreundin Rotraud Buch sandte Schreiben an Reiseunternehmen und Botschaften, und zwar mit folgendem Ergebnis: sechs Reiseunternehmen haben geantwortet, darunter TUI, Meyers Weltreisen und Neckermann. Vier Unternehmen haben touristische Angebote hinsichtlich der Stierkämpfe gestrichen, und zwar LTU Touristik, ITS- Reisen, Jahn-Reisen und Tjaereborg.

 

 

Peter Barczik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Zeitenwende

 Zeitenwende -

 Die Zeitschrift für

 Mitglieder

___________________

 

 Lothar Tietge      Lothar Tietge, Stadt-

 rat in Magdeburg

___________________

 

    

  Magdeburg  is(s)t

  vegetarisch   

_________________