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Jägerschüsse nach dem Fest des Ottersleber

Hundesportvereins

am 30.04.2006

         

Jägerschüsse auf spielenden Hund

 

Die Magdeburger Volksstimme berichtet am 10.05.2006 über einen traurigen Vorfall nach der

Vielseitigkeitsprüfung des Hundesportvereins Ottersleben.

 

Am 30.April fand auf dem Gelände des HSV Groß Ottersleben am Hohendodeleber Weg die

Frühjahrsprüfung des Hundesports statt. Das nachfolgende Geschehen beschreibt Heike Johannsen,

zweiter Ausbildungswart schriftlich wie folgt:

 

"Gegen Abend machten sich zwei junge Sportfreundinnen mit ihren Hunden zum Spaziergang auf.

Sie gingen auf den Feldweg und ließen die Hunde dort frei laufen. Die Hunde liefen immer in

unmittelbarer Nähe der Frauen. Sie spielten miteinander und tobten hintereinander her. Im Spiel

liefen sie dann auch in ein kniehohes Rapsfeld, sie riefen die Hunde zurück. Die Hündin kam sofort,

und der Rüde war schon auf dem Rückweg, als ein Schuss fiel. Die Hunde waren zu keinem Zeitpunkt

mehr als 10 bis 20 Meter von den Frauen entfernt. Zwei herbeigeeilte Hundesportler liefen hinter

dem Jäger her, welcher sich schon vom Tatort entfernt hatte, sie hielten  ihn fest und nahmen ihm

das Gewehr weg, um ihn dann später der Polizei zu übergeben. Zusammenfassend hat dieser Jäger

nicht nur den Hund schwer verletzt, er hat außerdem das Leben der beiden Frauen, welche in

unmittelbarer Nähe waren, gefährdet. Er hat außerdem unterlassen Hilfe zu leisten und wollte sich

unerlaubt vom Tatort entfernen, was ihm beinahe auch gelungen wäre. Dem Hund geht es bis heute

nicht gut"

 

Rüdiger Ebel, Vorsitzender der Jägerschaft Magdeburg (ca. 230 Mitglieder) äußert sich hierzu: "Das Feld- und

Flurordnungsgesetz legt fest, dass Hunde zum Zeitpunkt des Vorfalls hätten angeleint sein müssen, damit

andere Tiere während der so genannten Setzzeit nicht gestört werden " Grundsätzlich hätten Jäger aber das

Recht, auf Hunde zu schießen, wenn der Tatbestand der Wilderei erfüllt sei. Ähnlich äußert sich auch der

Pressesprecher der Kreisjägerschaft Wilko Florstedt: " Im Detail handelt es sich um einen schwierigen Fall, zu

dem ich mich nicht äußern möchte. Generell gilt aber in der Setzzeit die Hundeanleinpflicht, die in Magdeburg

ja ohnehin bis auf die Hundeauslaufwiesen überall besteht. Man muss deshalb auch an die Hundehalter

appellieren, ihre Verantwortung wahrzunehmen "

 

Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 10.05.2006

 

 

Hierzu verfasste die Tierschutzpartei folgende Stellungnahme

 

In Magdeburg wurde ein Hund von einem Jäger schwer verletzt. Im Lokalteil wurde darüber berichtet. Leider

handelt es sich nicht um einen Einzelfall, sondern um ein landesweites Problem, das von vielen Haustierhaltern

beklagt wird. So wurde z. B. erst kürzlich in Farsleben das Erschießen einer friedlichen Hündin angedroht.  

 

Ist es schon entsetzlich, dass ein Jäger im Umfeld eines Wohngebietes einen Hund, der sich in unmittelbarer

Nähe befand, anschießt, so ist die Reaktion des Vorsitzenden der Jägerschaft, Ebel, umso skandalöser! Zur

Rechtfertigung verweist dieser auf das Feld- und Flurordnungsgesetz, nach dem die Hunde angeleint sein

müssen. Dieses Gesetz gibt einem Jäger nicht das Recht, einen Hund zu töten!

 

Voraussetzung des Jagdschutzes ist, dass ein Hund wildert, und auch dann nur, um ihn davon abzuhalten! Das

Töten muss das letzte Mittel sein und kommt nur in Betracht, soweit keine anderen Maßnahmen (Warnschuss,

Rufen) möglich sind. Zusätzlich falsch ist der Hinweis des Pressesprechers der Kreisjägerschaft, dass in Magdeburg

eine „Hundeanleinpflicht … bis auf die Hundeauslaufwiesen überall besteht“. Es gibt keinen generellen Leinenzwang.

Dieser beschränkt sich lediglich auf die öffentlichen Parks und die Straßen und Wege im Sinne der

Gefahrenabwehrverordnung! Das heißt also – positiv ausgedrückt – nicht für Privatflächen, Auslaufwiesen und

besonders angegebene externe Flächen. Die Vermischung des Leinenzwangs mit dem Töten eines Hundes zeigt,

wie gefährlich die der Jagdbehörde eingeräumte Befugnis nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Landesjagdgesetz ist, zum

Jagdschutz Haustiere zu töten. Hier ist dringend eine Gesetzesnovellierung geboten, wie sie z. B. noch von der

rot-grünen Bundesregierung angedacht war. Man muss direkt Angst haben, dass Jäger bei einer derartigen

Rechtsunkenntnis noch in unseren Städten Jagd auf unangeleinte Hunde machen!

 

Bettina Fassl, Vorstandsmitglied des LV Sachsen-Anhalt, in der Magdeburger Volksstimme vom 20.05.2006

 

Recherchen bei dem Hundesportverein ergaben zwischenzeitlich, dass es sich bei einer der Halterinnen

um eine im 8. Monat schwangere Frau handelt. Die Schwangerschaft war unübersehbar. Trotzdem schoss

der Jäger. Die Frau, die nach dem Schuss auf ihren Hund hilflos zusammenbrach, ließ der Jäger im Stich!  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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