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Gesprächsrunde zum geplanten Kampfhundegesetz

Um es vorweg zunehmen: Wir befürworten durchaus ein Gesetz zur Hundehaltung, auch und vor

allem im Interesse der Tiere! Des Weiteren muss der Vollzug der bestehenden Sicherheitsvorschriften

verbessert werden. Seit langem fordern Tierschützer eine bundesweit einheitliche Regelung: a) ein

Haustiergesetz, b) eine Versicherungspflicht, c) einen Hundeführerschein, d) eine Kennzeichnungspflicht

(Chip). Durch ein solches Gesetz würden sowohl die Menschen als auch die Tiere geschützt. Unser

vorrangiges Ziel ist es, ein Gesetz mit einer Rasseliste zu verhindern.

 

Auf Grund zweier Vorfälle in jüngster Zeit startete die Presse Sachsen-Anhalts eine regelrechte

Kampagne gegen „Kampfhunde“. Die Berichterstattung war tierfeindlich und unsachlich, schuld war

jeweils „die Bestie“.

 

So wurde in Groß Rossau eine 91-jährige Frau vom Hund ihres Enkels gebissen. Kurz darauf verstarb sie.

Nach Zeitungsberichten waren schon zuvor zwei Hunde des Mannes auffällig und wurden euthanasiert.

Die Vermutung drängt sich geradezu auf, dass der Halter nicht in der Lage war, diese Hunde

verantwortungsbewusst zu erziehen.

 

In Stendal wurde kurz darauf ein Junge von einem Hund durch Bisse verletzt. Die näheren Umstände sind

bis heute unklar geblieben. Der Hund, der an einem Baum angebunden war, wurde von einem Polizisten

inmitten einer Schar Schaulustiger erschossen, da man angeblich nicht in der Lage war, ihn lebend in ein

Tierheim zu verbringen. Zuschauer waren entsetzt und zündeten aus Trauer um das Tier eine Kerze an.

Ein Hundegegner warf diese und niedergelegte Blumen in den Müll mit dem Argument, dass ein Tier nicht

mehr zählen dürfe als ein Mensch. In der örtlichen Presse diskutierten Leserinnen und Leser hierüber

aufgeregt und sehr kontrovers.   

 

Beide Fälle werden nun als Argument für die Einführung einer Rasseliste benutzt. Innenminister

Hövelmann tönte eilig, er würde sein „Kampfhunde“-Gesetz zum Schutz der Bevölkerung noch in diesem

Jahr durchboxen.

 

Wir meinen, dass dies der falsche Weg ist. Ein Sicherheitskonzept sollte auf Vernunft beruhen und nicht auf

Hysterie. Entsprechend hat der Magdeburger Verein „Bündnis für Tiere“ mit unserer Unterstützung eine

Stellungnahme ausgearbeitet und den Landtagsfraktionen übersandt. Viele der enthaltenen Argumente

wurden auch von Abgeordneten der PDS und der FDP – unter namentlicher Nennung des Vereins -

übernommen!   

 

Der Schönebecker Hundeverein lud für den 15. November 2006 zu einer Diskussion mit Landtagsabgeordneten

ein und erbat ausdrücklich das Erscheinen von Vertretern unseres Landesverbandes. Dieser Bitte kamen

Landesvorsitzender Peter Barczik und Bettina Fassl nach. Sie wurden begleitet von Josef Fassl, dem

Vorsitzenden des Vereins „Bündnis für Tiere“.

 

Herr Bernward Rothe, innenpolitischer Sprecher der SPD, begründete die Gesetzesinitiative nur aus

juristischer Sicht.  Er erklärte, das Gesetz in Hessen sei von den Gerichten überprüft worden und nicht

anfechtbar. Es solle übernommen werden, da man sichergehen wolle, nicht wieder – wie bereits im Jahre

2004 – zu scheitern. Frau Petra Grimm-Benne, ebenfalls SPD, sagte: „Wir kupfern das Gesetz einfach ab.“

Diese Äußerung veranlasste Peter Barczik zu dem Ausruf, Sachsen-Anhalt verfüge doch wohl selbst über

kluge Köpfe, um sich Gedanken über sinnvolle Regelungen zu machen.

 

Durch Einführung des § 71 a in das Hessische Gesetz für öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde für

die Verwaltung eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Gefahrenabwehr-Verordnung über das Halten

und Führen von Hunden geschaffen. Der Erlass der Verordnung (HundeVO) wurde für notwendig gehalten,

weil man der Meinung war, dass bestimmte Hunderassen von Natur aus aggressiv seien, ferner zog man die

statistisch erfassten „Beiß-Unfälle“ in Hessen für die Entscheidung heran. Die Verordnung wurde vom

Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel am 27.01.2004 bestätigt.

 

Problematisch war besonders die Begründung der rassebedingten Gefährlichkeit. Diese ist länderspezifisch

zu begründen. Der VGH Kassel forderte, dass sich die Gefährlichkeit eines Listenhundes zumindest aus einer

Statistik über Beißunfälle oder aus der Versagensquote bei Wesenstests ergeben müsse. Nach der

Rechtssprechung besteht die Verpflichtung, die Einschätzung unter Berücksichtigung von neuen Erkenntnissen

und Erfahrungen zu korrigieren. Es ist daher irrational, für Sachsen-Anhalt den hessischen Verordnungstext

zu übernehmen, weil erst zu belegen ist, welche Hunderassen in der Vergangenheit in unserem Bundesland

(Sachsen-Anhalt) auffällig geworden sind.  Entsprechend warf der Vorsitzende des Vereins Bündnis für Tiere

e. V., Josef Fassl, gegenüber Herrn Rothe ein, dass es in Sachsen-Anhalt überhaupt keine offiziellen

Statistiken gebe und die in einigen Landkreisen geführten Statistiken der Veterinärämter wie z. B. in Magdeburg

und Schönebeck gezeigt hätten, dass gerade die „Kampfhunderassen“ bisher nicht auffällig geworden seien.

Keine andere „Kampfhunde-Verordnung“ wird derzeit öffentlich so kritisiert wie die in Hessen; dies belegt  z. B.

ein Protestbrief der Bundestierärztekammer.

 

Aktueller Sachstand: Zumindest in diesem Jahr wird das Gesetz nicht mehr verabschiedet. Anscheinend neigen

immer mehr Abgeordnete zu einer rasseunabhängigen Regelung. Eine Anhörung im Landtag lässt sich nicht

umgehen und wurde für den 11. Januar 2007 angesetzt. Hierzu ist wieder Josef Fassl eingeladen.

 

Bettina Fassl im November 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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