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"Kampf"hundegesetz

 

Es gibt wohl von Menschen durch Abrichtung und falsche Erziehung als Kampfhunde missbrauchte Tiere, jedoch keine „Kampfhunde-Rassen“. Die Erstellung von Rassenlisten zur Gefahrenabwehr ist völlig ungeeignet und dient der Politik als Alibi. Die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen und ihrer Halter durch Einschränkung der Grundrechte muss sofort beendet werden.

 

Wir fordern eine Abschaffung der Hundesteuer und stattdessen für jeden Hund eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, verbunden mit einer unverwechselbaren Kennzeichnung (Chip) und behördlicher Registrierung; außerdem müssen sich die Halter von mittleren bis großen Hunden einer Hundeführerschein-Prüfung unterziehen.

 

 

 

Die Situation im Land

 

 

Hundegesetz tritt in Kraft

 

Nun steht es fest: Nach jahrelangem Gezerre soll am 01.03.2009 das Hundegesetz in Kraft treten. Der Landtag hat im Dezember entschieden, dass künftig alle Hunde, die nach dem 01.03.2009 geboren werden, mit einem Chip und einer Haftpflichtversicherung ausgestattet werden und in einem landesweiten Register erfasst werden sollen. Eine Ausnahme bilden Vierbeiner, die vier als "gefährlich" eingestuften Hunderassen zuzuordnen seien, und Hunde anderer Rassen, die schon einmal zugebissen haben. Auch ein geplanter Wesenstest, Maulkorb- und Leinenzwang für die willkürlich festgelegten Rassen und anderer "auffällig gewordener" Hunde seien vorgesehen. Die Festlegung der vier betroffenen Rassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier) erfolgten willkürlich. Wie wenig die Ahnung die Macher des Gesetzes vom Thema haben zeigt sich schon allein an der Tatsache, dass der Staffordshire-Bullterrier allein auf Grund seiner Namensähnlichkeit mit dem American Staffordshire-Terrier in die Liste aufgenommen wurde. Tatsächlich handelt es sich bei dem Staffordshire-Bullterrier um ein kleines Kerlchen mit knapp 18 kg und von dem es in ganz Deutschland kaum mehr als 500 Tiere gibt! In Statistiken taucht er immer wieder auf, da Deutschlands Ordnungshüter die Rassen nicht unterscheiden können und sich wohl auch niemand die Mühe macht, Ihnen den Unterschied nahezubringen. Der Stafforshire-Bullterrier zählt in Großbritannien als Nanny-Hund.

 

Faziz: Hier haben wieder mal ein paar "wichtige" Ahnungslose einfach das nachgeplappert, was ihnen andere "wichtige" Ahnungslose souffliert haben. Und wieder einmal trägt man die Unwissenheit und den Nichtwillen zum Dazulernen auf dem Rücken der Tiere und ihrer unbescholtenen Halter aus. 

 

So ist denn auch abzusehen, dass dieses Gesetz nicht lange von bestand sein wird. Die ersten Bürger haben Klage angekündigt...

 

 

Landtag befasste sich nach zähem Ringen erstmals mit Gesetzentwurf für ein Kampfhundegesetz - Die Zeit des wilden Knurrens bei CDU und SPD ist vorbei

 

Sachsen-Anhalt soll als letztes Bundesland ein Kampfhundegesetz bekommen. Der Landtag befasste sich gestern erstmals mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/SPD-Koalition, der voraussichtlich im Januar beschlossen werden soll.

Bernward Rothe ist diesmal milde gestimmt : "Ich will den vorweihnachtlichen Koalitionsfrieden nicht durch einen Beißvorfall gefährden", sagt der SPD-Politiker. Man sei zwar "leider deutlich" hinter dem Vorschlag des SPD-geführten Innenministeriums zurück geblieben : "Aber dieses Gesetz ist besser als gar keines.“ Selbstverständlich ist dieser quasi selbst angelegte Maulkorb nicht. Über Monate hatten sich vor allem Rothe und Jens Kolze von der CDU so heftig ineinander verbissen, dass es zeitweise aussah, als ob es nie ein Kampfhundegesetz geben würde. Streitpunkt vor allem: Eine von der SPD vehement geforderte Rasseliste mit den Namen gefährlicher Hunde. Noch im August hatte Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) gesagt: "Ein Kampfhundegesetz ohne Rasseliste hat aus meiner Sicht den Namen nicht verdient."

Doch jetzt ist die Zeit des wilden Knurrens offenbar vorbei. SPD und CDU haben Beißhemmung. Nach "zähem Ringen", so Kolze gestern, sei nun ein "guter Kompromiss" gefunden worden. Danach wird es eine förmliche Rasseliste nicht geben. Als gefährlich gelten aber Hunde, wenn sie zu den Rassen gehören, für die bundesweit ein Einfuhrverbot gilt. Das sind derzeit die Rassen Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier.

Als gefährlich gelten – unabhängig von ihrer Rasse – zudem Hunde, wenn sie bereits Menschen oder Tiere gebissen oder angefallen haben oder auf Angriffslust abgerichtet wurden. Für alle gefährlichen Hunde gilt ein Maulkorb- und Leinenzwang in der Öffentlichkeit. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht dazu eine Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn die Sozialverträglichkeit des Hundes durch einen Wesenstest nachgewiesen wird und der Halter (er muss das 18. Lebensjahr vollendet haben) seine Zuverlässigkeit und Sachkunde belegen kann. So besitzt die geforderte Zuverlässigkeit in der Regel nicht, wer durch im Gesetz definierte Straftaten (z. B. vorsätzlicher Angriff auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei) "zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen oder zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe

rechtskräftig verurteilt worden ist".

Alle Hunde müssen per Chip oder Tätowierung gekennzeichnet werden. Die Hundehalter werden verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50 000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder von bis zu 10 000 Euro.

Ärzte sollen verpflichtet werden, Beißvorfälle und andere Verletzungen durch Hunde zu melden. Genau das aber erinnert Guido Kosmehl (FDP) in der gestrigen Debatte ein wenig an "Denunziantentum". In den wenigsten Fällen werde der Bissvorfall ausführlich dargelegt und dokumentiert werden können, sagt er. CDU-Chef Jürgen Scharf bissig: "Das ist doch Quatsch." Nicht einverstanden ist die FDP zudem mit dem vorgesehenen Recht für Behördenvertreter, Grundstücke von Haltern gefährlicher Hunde zu betreten. Auch sei schwer nachvollziehbar, warum die Kreise und kreisfreien Städte für die Durchsetzung des Gesetzes zuständig sein sollen, moniert Kosmehl.

Wie er, so hält auch die Linke-Abgeordnete Gudrun Tiedge viele praktische Fragen für noch nicht geklärt. Die geplante Versicherungspflicht für Hundehalter und die Kennzeichnung der Tiere werde aber von ihrer Partei unterstützt, sagt sie.

 

Neun Prozent der deutschen Haushalte halten Hunde, unter ihnen sind schätzungsweise drei Prozent Kampfhunderassen. Sachsen-Anhalt ist das einzige Land ohne Hundegesetz. 13 Bundesländer hatten sich für eine Rasseliste entschieden. Nach fünf Jahren soll das sachsen-anhaltische Gesetz auf seine Wirkung überprüft werden.

 

Quelle: Michael Bock in der Volksstimme vom 15.12.2007

 

 

 

Zur aktuellen Debatte um ein geplantes Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt

Der Schock über den erneuten Beißvorfall in Sachsen-Anhalt sitzt auch bei uns tief. Und gleich haben Landespolitiker Gesetzesentwürfe parat. Ihr Hauptproblem scheint zu sein, vor Gericht damit zu bestehen. Der Innenminister glaubt, mit den Lösungen des Landes Hessen auf dem richtigen Weg zu sein. Allerdings stellt sich zunächst die Frage: Basieren die Vorschläge auf einer gründlichen Analyse von Beißvorfällen? Genügt da der Weg des Landes Hessen, nur weil er dort angeblich vor Gericht Bestand hatte?

 

Die  Kampfhundeverordnung Sachsen-Anhalts wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben, gerade, weil der Nachweis einer besonderen Gefährlichkeit durch spezielle Rassen nicht erbracht werden konnte. Ob ein Hund gefährlich ist, entscheidet sich großteils durch seine Erziehung, für die der Halter verantwortlich ist. Letztlich kann aus fast jedem Hund ein für Menschen gefährlicher Hund gemacht werden. Daher halten wir es für richtig, wenn für die Haltung von Hunden Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch im Interesse des Tieres! Wir fordern neben einer allgemeinen Haftpflichtversicherung einen Hundeführerschein, mit dem neben der Zuverlässigkeit des künftigen Halters auch die Sachkunde zur Haltung nachgewiesen werden muss!   

 

Daneben ist die Tierschutzarbeit zu fördern. Der Hund muss nicht nur in die Hunde-, sondern auch in die menschliche Gesellschaft integriert werden. Den Besuch von Welpenspielstunden und Hundeschulen halten wir für notwendig! Für Hundeschulen müssen einheitliche Standards festgelegt werden, um Wildwuchs zu vermeiden. Ein freundlicher Hund, der das Zusammenleben mit dem Menschen gelernt hat, wird ihn auch nicht beißen. Dies ist die beste Vorsorge. Gefährlich erscheint der Plan des Herrn Minister Hövelmann. Durch ein Ermächtigungsgesetz möchte er freie Hand für eine dann von der Verwaltung konzipierte Verordnung. Dies sollte sich der Landtag nicht gefallen lassen. Die Durchführung zweifelhafter Wesentests mit anschließend erfolgter Tötung der Tiere ist ein abschreckendes Beispiel. Auch führende Vertreter der anderen Parteien haben doch Köpfe zum Denken! Die Sache ist zu wichtig! Wenn ein Gesetz, dann fordern wir eines auf tragfähiger Basis unter Einbeziehung von Experten, damit nicht mit heißer Nadel gestrickt wird. Überstürzte Entscheidungen können fatale Lösungen zur Folge haben. Damit ist weder dem Menschen noch dem Tier gedient!

 

Landesvorsitzender Peter Barczik am 27.09.2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

                                                  

                                               


 

   

 

 

 

 

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