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"Kampf"hundegesetz
Es gibt wohl von Menschen durch Abrichtung und falsche Erziehung als Kampfhunde missbrauchte Tiere, jedoch keine „Kampfhunde-Rassen“. Die Erstellung von Rassenlisten zur Gefahrenabwehr ist völlig ungeeignet und dient der Politik als Alibi. Die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen und ihrer Halter durch Einschränkung der Grundrechte muss sofort beendet werden.
Wir fordern eine Abschaffung der Hundesteuer und stattdessen für jeden Hund eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, verbunden mit einer unverwechselbaren Kennzeichnung (Chip) und behördlicher Registrierung; außerdem müssen sich die Halter von mittleren bis großen Hunden einer Hundeführerschein-Prüfung unterziehen.
Die Situation im Land
Hundegesetz tritt in Kraft
Nun steht es fest: Nach jahrelangem Gezerre soll am 01.03.2009 das Hundegesetz in Kraft treten. Der Landtag hat im Dezember entschieden, dass künftig alle Hunde, die nach dem 01.03.2009 geboren werden, mit einem Chip und einer Haftpflichtversicherung ausgestattet werden und in einem landesweiten Register erfasst werden sollen. Eine Ausnahme bilden Vierbeiner, die vier als "gefährlich" eingestuften Hunderassen zuzuordnen seien, und Hunde anderer Rassen, die schon einmal zugebissen haben. Auch ein geplanter Wesenstest, Maulkorb- und Leinenzwang für die willkürlich festgelegten Rassen und anderer "auffällig gewordener" Hunde seien vorgesehen. Die Festlegung der vier betroffenen Rassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier) erfolgten willkürlich. Wie wenig die Ahnung die Macher des Gesetzes vom Thema haben zeigt sich schon allein an der Tatsache, dass der Staffordshire-Bullterrier allein auf Grund seiner Namensähnlichkeit mit dem American Staffordshire-Terrier in die Liste aufgenommen wurde. Tatsächlich handelt es sich bei dem Staffordshire-Bullterrier um ein kleines Kerlchen mit knapp 18 kg und von dem es in ganz Deutschland kaum mehr als 500 Tiere gibt! In Statistiken taucht er immer wieder auf, da Deutschlands Ordnungshüter die Rassen nicht unterscheiden können und sich wohl auch niemand die Mühe macht, Ihnen den Unterschied nahezubringen. Der Stafforshire-Bullterrier zählt in Großbritannien als Nanny-Hund.
Faziz: Hier haben wieder mal ein paar "wichtige" Ahnungslose einfach das nachgeplappert, was ihnen andere "wichtige" Ahnungslose souffliert haben. Und wieder einmal trägt man die Unwissenheit und den Nichtwillen zum Dazulernen auf dem Rücken der Tiere und ihrer unbescholtenen Halter aus.
So ist denn auch abzusehen, dass dieses Gesetz nicht lange von bestand sein wird. Die ersten Bürger haben Klage angekündigt...
Landtag befasste sich nach zähem Ringen erstmals mit Gesetzentwurf für ein Kampfhundegesetz - Die Zeit des wilden Knurrens bei CDU und SPD ist vorbei
Sachsen-Anhalt soll als letztes Bundesland ein Kampfhundegesetz bekommen. Der
Landtag befasste sich gestern erstmals mit einem
entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/SPD-Koalition, der voraussichtlich im
Januar beschlossen
werden soll.
rechtskräftig verurteilt worden ist".
Neun Prozent der deutschen Haushalte halten Hunde, unter ihnen sind schätzungsweise drei Prozent Kampfhunderassen. Sachsen-Anhalt ist das einzige Land ohne Hundegesetz. 13 Bundesländer hatten sich für eine Rasseliste entschieden. Nach fünf Jahren soll das sachsen-anhaltische Gesetz auf seine Wirkung überprüft werden.
Quelle: Michael Bock in der Volksstimme vom 15.12.2007
Zur aktuellen Debatte um ein geplantes Kampfhundegesetz in Sachsen-Anhalt Der Schock über den erneuten Beißvorfall in Sachsen-Anhalt sitzt auch bei uns tief. Und gleich haben Landespolitiker Gesetzesentwürfe parat. Ihr Hauptproblem scheint zu sein, vor Gericht damit zu bestehen. Der Innenminister glaubt, mit den Lösungen des Landes Hessen auf dem richtigen Weg zu sein. Allerdings stellt sich zunächst die Frage: Basieren die Vorschläge auf einer gründlichen Analyse von Beißvorfällen? Genügt da der Weg des Landes Hessen, nur weil er dort angeblich vor Gericht Bestand hatte?
Die Kampfhundeverordnung Sachsen-Anhalts wurde vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben, gerade, weil der Nachweis einer besonderen Gefährlichkeit durch spezielle Rassen nicht erbracht werden konnte. Ob ein Hund gefährlich ist, entscheidet sich großteils durch seine Erziehung, für die der Halter verantwortlich ist. Letztlich kann aus fast jedem Hund ein für Menschen gefährlicher Hund gemacht werden. Daher halten wir es für richtig, wenn für die Haltung von Hunden Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Auch im Interesse des Tieres! Wir fordern neben einer allgemeinen Haftpflichtversicherung einen Hundeführerschein, mit dem neben der Zuverlässigkeit des künftigen Halters auch die Sachkunde zur Haltung nachgewiesen werden muss!
Daneben ist die Tierschutzarbeit zu fördern. Der Hund muss nicht nur in die Hunde-, sondern auch in die menschliche Gesellschaft integriert werden. Den Besuch von Welpenspielstunden und Hundeschulen halten wir für notwendig! Für Hundeschulen müssen einheitliche Standards festgelegt werden, um Wildwuchs zu vermeiden. Ein freundlicher Hund, der das Zusammenleben mit dem Menschen gelernt hat, wird ihn auch nicht beißen. Dies ist die beste Vorsorge. Gefährlich erscheint der Plan des Herrn Minister Hövelmann. Durch ein Ermächtigungsgesetz möchte er freie Hand für eine dann von der Verwaltung konzipierte Verordnung. Dies sollte sich der Landtag nicht gefallen lassen. Die Durchführung zweifelhafter Wesentests mit anschließend erfolgter Tötung der Tiere ist ein abschreckendes Beispiel. Auch führende Vertreter der anderen Parteien haben doch Köpfe zum Denken! Die Sache ist zu wichtig! Wenn ein Gesetz, dann fordern wir eines auf tragfähiger Basis unter Einbeziehung von Experten, damit nicht mit heißer Nadel gestrickt wird. Überstürzte Entscheidungen können fatale Lösungen zur Folge haben. Damit ist weder dem Menschen noch dem Tier gedient!
Landesvorsitzender Peter Barczik am 27.09.2006
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