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Zoo
17.06.2010: Prozess gegen Magdeburger
Zoodirektor
Einen Bericht unseres Landesvorsitzenden von der
Verhandlung gegen Zoodirektor Kai Perret und drei weiterer Angeklagter wegen der
Tötung dreier Tigerbabys im Magdeburger Zoo finden Sie hier:
http://www.tierschutzpartei-sachsen-anhalt.de/zooprozess.htm
19.06.2009: Tigertötung: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen
Magdeburger Zoodirektor
Im Fall
der drei im Mai 2008 getöteten Tigerbabys hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg
Anklage gegen den Magdeburger Zoodirektor wegen
Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben. Der Zoo hatte die
Tigerbabys direkt nach der Geburt getötet, da sie nicht reinerbig waren. Die
Tierrechtsorganisationen Animal Public und Bundesverband Menschen für
Tierrechte, die seinerzeit Anzeige erstattet hatten,
begrüßen die Anklageerhebung.
Der Zoo
Magdeburg züchtet im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogrammes
Sibirische Tiger. Im Mai 2008 kamen drei Jungtiere zur Welt.
Kurz nach der Geburt erhielten die lebensfähigen Tigerwelpen die Todesspritze.
Einziger Grund: Ein Gentest hatte herausgestellt, dass ihr Vater, der Tiger Taskan, kein reinrassiger Sibirischer Tiger ist,
sondern unter seinen Vorfahren auch ein Sumatra-Tiger war. Animal Public und der
Bundesverband Menschen für Tierrechte erstatteten daraufhin Anzeige, da nach
ihrer Ansicht der vom Tierschutzgesetz geforderte
“vernünftige Grund”
für eine Tiertötung nicht gegeben war.
Die
Staatsanwaltschaft bejahte zunächst einen Anfangsverdacht, stellte das Verfahren
dann aber ein. Nachdem die Vereine dagegen
Beschwerde eingelegt hatten, forderte die zuständige Generalstaatsanwaltschaft
Naumburg die Staatsanwaltschaft Magdeburg auf, erneut zu
ermitteln. Jetzt hat diese Anklage erhoben.
Animal
Public und der Bundesverband Menschen für Tierrechte begrüßen die
Anklageerhebung: “Die Tötung der gesunden Jungtiere war aus unserer
Sicht nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch rechtswidrig. Wir hoffen auf eine
Verurteilung des verantwortlichen Zoodirektors”, so Laura Zimprich von Animal
Public und Dr. Kurt Simons vom
Bundesverband.
Kontakt: Menschen für Tierrechte e. V., Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stv.
Vorsitzende,
Tel. 06751 950391
Pressemitteilung des Magdeburger Zoos zur
Einstellung der Ermittlungen
(Originaltext; lediglich Hervorhebungen wurden von
uns vorgenommen)
"Magdeburg. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat
nach langer intensiver Prüfung, dass von verschiedenen Verbänden und Privatpersonen beantragte Ermittlungsverfahren
gegen den Zoodirektor, Dr. Kai Perret, und die handelnden Mitarbeiter
eingestellt. Es wurden im Rahmen dieser Prüfung umfangreiche Recherchen angestellt und
Stellungnahmen u. a. auch von Tierschutzverbänden eingeholt. Die
Staatsanwaltschaft Magdeburg sah – wie auch schon zuvor die
Staatsanwaltschaft Leipzig in einem ähnlich gelagerten Fall – keinen Anlass zur
Erhebung der öffentlichen Klage, weil den Handelnden ein strafrechtlicher Vorwurf nicht
gemacht werden konnte. Es ging im Kern um die Frage, ob die Tötung von Hybridjungen, also nicht reinerbigen
Tieren aus Gründen des Artenschutzes gerechtfertigt ist. Der Zoo Magdeburg ist
von Anbeginn offensiv mit diesem Thema umgegangen. Alle
Beteiligten haben die Entscheidung, mit diesem Problem an die Öffentlichkeit zu
gehen, gleichwohl getroffen, weil diese Entscheidung deutschen Zoos regelmäßig abverlangt wird und
Klarheit über die strafrechtliche Einschätzung vonnöten war. Dazu hatte die Zooleitung mit dem Tierarzt, den Tierpflegern und
allen Beteiligten eine Ethikkommission gebildet und die Informationen an den Aufsichtsratsvorsitzenden gegeben, bevor
die schwere Entscheidung zur Einschläferung der Tigerjungen getroffen wurde. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat die Argumente der
Zooleitung akzeptiert und festgestellt, dass ein vernünftiger Grund
im Sinne des Tierschutzgesetzes für die Einschläferung sprach.
Dabei hat sie anerkannt, dass die Zoologischen
Gärten und Tierparks nicht nur die Aufgabe der Zurschaustellung von „niedlichen
Tieren“ haben, sondern eben auch die Aufgaben, die biologische
Vielfalt zu bewahren und Arten vor dem Aussterben durch koordinierte Zucht zu
retten. Damit ist die Arbeit der Zoos und Tiergärten insgesamt
erleichtert und sind Handlungsspielräume eröffnet worden. Nicht
nur der Zoo Magdeburg, sondern die Gemeinschaft der Zoos und Tiergärten
in Deutschland ist erleichtert über die Entscheidung. Hier ging es wohl gemerkt
um die Frage einer strafrechtlichen Relevanz; jeder Zoo wird
für sich individuell und in jedem Einzelfall nun
entscheiden, ob er eine entsprechende Einschläferung ethisch-moralisch und
vor dem Angesicht
des betroffenen Tieres vertreten kann.
Diese Entscheidung wird – weiterhin – niemanden leicht fallen; diese Entscheidungen
werden weiterhin mit dem hohen moralischen Anspruch der jeweiligen
Entscheidungsträger zu treffen sein."
Anm: Nach diesem "Persilschein" ist zu
befürchten, dass nun, da "Klarheit über die strafrechtliche Einschätzung"
vorliegt und "Handlungsspielräume eröffnet" worden sind, im
Magdeburger Zoo auch weiterhin der Artenschutz vor dem einzelnen Leben steht und
wir auch in naher Zukunft mit der Tötung unschuldiger Wesen
konfrontiert werden. Jeder Zoo wird "individuell ... entscheiden, ob er eine
entsprechende Einschläferung ethisch-moralisch ... vertreten
kann." In Magdeburg kann man wohl...
Die Bürger/innen haben ihr Entsetzen klar zum
Ausdruck gebracht. Ihnen war es völlig egal, ob ein entfernter Vorfahre der Babys kein sibirischer
Tiger war - immerhin galt Tigervater Taskan selbst im Zoo als "reinerbig". Über
die Alternative - Babys kastrieren und vorübergehend aus dem Zuchtprogramm aussteigen - hat man wohl
nicht mal ansatzweise nachgedacht. Gehen vielleicht Forschungsgelder u. a.
Zuschüsse verloren - spielt also das Geld eine zu große
Rolle - dann kann man wohl "ethisch-moralisch" die Entscheidung treffen,
drei Leben zu erhalten - man muss es aber wohl nicht. Zumindest nicht im Magdeburger Zoo.
Wieder mal ein trauriger Tag für den Tierschutz...
Bettina Fassl am 28.01.2009
23.01.2009: Verfahren
wegen Tötung von Tigerbabys eingestellt
Staatsanwaltschaft: "Der Zoo hat im Sinne des Artenschutzes gehandelt"
Nachdem im Mai vorigen Jahres drei Tigerbabys eingeschläfert worden waren,
hatte es mehrere Anzeigen wegen des
Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz gegeben. So ein
Verstoß liege jedoch nicht vor, so Silvia Niemann, Pressesprecherin der
Staatsanwaltschaft, gestern im
Volksstimme-Gespräch. Vielmehr habe der Zoo die Aufgabe des Artenschutzes und
der biologischen Vielfalt, für diese sei der "Ausschluss von
der Nachzucht ungeeigneter Tiere"
gerechtfertigt. Grundlage sei das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen.
Eine Klage sei nur bei einem "vernünftigen Grund" gerechtfertigt. Dieser
läge damit nicht vor. Zudem haben die Verantwortlichen des
Magdeburger Zoos "mehrere Wege geprüft, bevor die Tiere getötet worden sind –
es hat sich kein
anderer Weg gefunden", so Niemann.
Andere Tierparks des Weltzooverbands seien ebenfalls an das
Artenschutzabkommen
gebunden.
Nach
Ansicht des Weltzooverbandes (Bern) hatte der Magdeburger Zoo
verantwortungsvoll gehandelt. "Die Tiere
einzuschläfern, war eine humane Entscheidung und das kleinere Übel", sagte
dessen Direktor Peter Dollinger und stand von
Beginn den Magdeburger Zoomitarbeitern um
Kai Perret bei.
Die drei Tigerbabys waren eingeschläfert worden, weil bei einer DNA-Analyse
festgestellt
wurde, dass ihr Erzeuger Taskan kein "reinerbischer Sibirischer Tiger" ist.
Aus tierärztlicher Sicht sei eine Schwangerschaftsunterbrechung nicht in
Betracht gekommen, um
die Tigerin nicht zu gefährden.
Eine Reaktion von Zoodirektor Kai Perret auf die Verfahrenseinstellung gab es
gestern trotz
Anfrage nicht. Er ließ durch seine Mitarbeiterin Katrin Demco mitteilen, dass
er erst nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung eine Pressemitteilung
herausgeben würde. Damit sei frühestens am
Freitag zu rechnen.
Quelle: Volksstimme, Ausgabe Magdeburg, vom 23.01.2009
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