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17.06.2010: Prozess gegen Magdeburger Zoodirektor
Heute fand ab 09.00 Uhr die Verhandlung gegen vier leitende Mitarbeiter des Magdeburger Zoos - Zoodirektor Kai Perret, Tierarzt Dr. Pierre Grothmann, Kuratoriumsmitglied Ortwin Kratzke und einen Tierpfleger - vor dem Amtsgericht Magdeburg statt. Jeder der Angeklagten war anwaltlich vertreten. Begleitet wurde der Prozess von vielen Zuschauern und Pressevertretern sowie Vertretern von animal public, Peta sowie für unseren Landesverband Vorsitzender Josef Fassl und Stadtrat Lothar Tietge.
Nach Eröffnung der Sitzung durch Richter Schleupner verlas Staatsanwältin Hagemann die Anklageschrift. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd aufgrund eines gemeinsam gefassten Beschlusses drei Tigerbabys im Magdeburger Zoo im Mai 2008 ohne einen vernünftigen Grund getötet zu haben, strafbar nach § 17 Tierschutzgesetz.
Zoodirektor Dr. Perret erläuterte ausführlich die Beteiligung des Zoos am Europäischen Erhaltungszuchtprogramm. In dem von den Angeklagten gemeinsam verfassten Beschluss wird ausgeführt, dass eine Züchtung nicht mehr möglich ist, wenn die als "nicht reinerbig" geltenden Tigerbabys nicht getötet würden. Dr. Perret berief sich darauf, dass der Bau einer neuen Anlage für die drei Tiger sehr kostspielig gewesen wäre und einige Zeit in Anspruch genommen hätte. Die derzeitige Anlage sei für die Tigereltern und deren Nachkommen genehmigt. Das gemeinsame Halten würde aber problematisch, wenn die Tigerkinder geschlechtsreif werden, also nach etwa ein bis zwei Jahren. Perret betonte zum wiederholten Mal, dass sein Handeln im Einklang mit den Richtlinien des Europäischen Zooverbandes, der Vereinigung der Zoodirektoren und der WASA stehe.
Im Schlussplädoyer wies der Anwalt von Dr. Perret, Rafael Deipenbrock, darauf hin, dass man im vorliegenden Fall mit zweierlei Maß messe. In Deutschland würden schließlich Millionen von Tieren getötet, der Zoo sei ein Sonderfall. Es werde ja auch empfohlen, Wolfs-Hybriden zu töten. Wenn dies erlaubt sei, müsse man ein solches Vorgehen auch dem Zoo gestatten.
Das Gericht verwarnte alle Angeklagten nach § 59 StGB mit Strafvorbehalt. Es wurde eine Bewährungszeit von zwei Jahren festgesetzt sowie eine Strafe für jeden Angeklagten in Höhe von 90 Tagessätzen bestimmt. Jeder der Angeklagten hat einen Betrag an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen. Richter Schleupner begründete seine Entscheidung - die Verwarnung - mit der Erwartung, dass die Angeklagten die Fehlerhaftigkeit ihres Handelns einsehen werden. Da diese ihr Verhalten jedoch rechtfertigten und die Überzeugung vertraten, jederzeit wieder so zu handeln, bleiben erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Strafmaßes.
Die Angeklagten haben gegenüber der Presse angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) begrüßt das Urteil zum Schutz der Zootiere. Dr. Perret, der öffentlich erklärte, dass es sich hier um ein deutschland- und europaweit beachtetes Musterverfahren handelt, hat diesen Prozess verloren. Zoodirektoren in Deutschland und Europa haben mit diesem Urteil erfahren, dass sie mit einer Bestrafung rechnen müssen, wenn sie Zootiere im Rahmen eines "Populationsmanagements" töten lassen, es sei denn, es handelt sich um die letzte Möglichkeit (ultima ratio).
Für die Zoologischen Einrichtungen gibt es künftig keine einfache und schnelle Lösung hinsichtlich so genannter überzähliger Tiere mehr. Wir fordern, dass Zoos organisatorisch Unterbringungsmöglichkeiten vorhalten für den Fall (der immer mal wieder vorkommt), dass eine Einrichtung für ein überzähliges Tier keine Unterkunft hat. Denkbar ist auch, dass sich die Zoos auf bestimmte Tierarten spezialisieren und nicht jede Einrichtung sämtliche Tierarten präsentieren muss. Solange wir mit Zoologischen Einrichtungen zu leben haben, können wir nicht dulden, dass diese sich über das geltende Recht stellen!
Josef Fassl Vorsitzender des LV
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